Freiwilliger Landtausch Oberkotzau IV
Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken hat mit Beschluss vom 08.02.2021 den freiwilligen Landtausch Oberkotzau IV nach § 103 c Abs. 2 i.V.m. § 6 Abs. 1 Satz 2, § 86 Abs. 2 Nr. 1 FlurbG angeordnet. Diesem unterliegen die Flurstücke 646, 656, 921, 921/3, 922, 955/2, 1490, 1558 und 1559, Gemarkung Oberkotzau.
Der Beschluss und die Gebietskarte liegen in der Zeit vom
01.März 2021 bis zum 15. März 2021
im Rathaus des Marktes Oberkotzau, Am Rathaus 2, Zimmer Nr. 105, zur Einsicht aus.
Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind, aber von dem freiwilligen Landtausch betroffen werden, sind aufgefordert, diese Rechte innerhalb von drei Monaten – gerechnet vom ersten Tage der Bekanntmachung dieses Beschlusses – beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken, Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg (Postanschrift: Postfach 11 01 64, 96029 Bamberg) anzumelden. Die Rechte sind auf Verlangen dem Amt für Ländliche Entwicklung innerhalb einer vom Amt zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen.
Gegen den Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken erhoben werden.
Oberkotzau, 17.02.2021
Markt Oberkotzau
Breuer
Erster Bürgermeister