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Informationen zur Bundestagswahl 2025

Anträge auf Erteilung von Briefwahlunterlagen können von Personen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, bis Freitag, 21.02.2025, 15.00 Uhr gestellt werden (§ 27 Abs. 4 Satz 1 Bundeswahlordnung).

„Ersatzwahlscheine“ für bereits beantragte, aber nicht zugegangene Wahlscheine, werden bis Samstag, 22.02.2025, 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr ausgehändigt.

Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten erhalten spätestens bis zum 2. Feb-ruar 2025 von ihrer Gemeinde eine Wahlbenachrichtigung. In das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl 2025 sind alle Wahlberechtigten eingetragen worden, die am 12. Januar 2025 – dem 42. Tag vor der Wahl – bei der Meldebehörde ihrer Gemeinde mit Hauptwohnung gemel-det waren. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind und an der Wahl teil-nehmen wollen, müssen einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen. Der Antrag ist gleichzeitig ein Antrag auf Erteilung eines Wahl-scheins für die Briefwahl und kann bereits jetzt gestellt werden.

Ein Wahlberechtigter, der nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält bis spätestens Sonntag, 23.02.2025, 15.00 Uhr auf Antrag einen Wahlschein,

  • wenn er nachweist, dass er ohne Verschulden die Antragsfrist auf Eintragung in das Wählerverzeichnis versäumt hat,
  • wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Frist entstanden ist, (z. B. durch Einbürgerung).
  • wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

Sonderöffnungszeiten hierzu:
Dienstag, 18.02.2025:            14.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch, 19.02.2025:            14.00 – 16.00 Uhr
Freitag, 21.02.2025:               08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Samstag, 22.02.2025:            08.00 – 12.00 Uhr
Sonntag, 23.02.2025:             08.00 – 15.00 Uhr

Alle weiteren Informationen können Sie den amtlichen Bekanntmachungen, welche an den Anschlagtafeln bekanntgemacht werden.

Oberkotzau, den 22.01.2025

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