Ortsumgehung Oberkotzau
Der Plan für den Bau der Ortsumgehungen von Oberkotzau und Fattigau im Zuge der St 2177 „Schwarzenbach a.d.Saale-Hof-B 15“ von Bau-km 0+000 bis Bau-km 5+610 im Gebiet der Stadt Schwarzenbach a.d.Saale und des Marktes Oberkotzau wurde durch die Regierung von Oberfranken festgestellt und steht zum Download bereit:
Ortsumgehung Oberkotzau – Planfeststellungsbeschluss
Das Bayerische Verwaltungsgericht in Bayreuth hat sich mit mehreren Klagen zum Planfeststellungsbeschluss befasst. Das Urteil steht zum Download bereit:
Ortsumgehung Oberkotzau – Verwaltungsgericht Urteil
