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Schöffenwahl 2023

Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste

Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste des Marktes Oberkotzau.

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in den von Gerichten dazu berufenen Gemeinden und Städte Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkam-mern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in ho-hem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie auszugsweise im Einwohnermeldeamt. Sie können Ihre Vorschläge bis zum 12.04.2023 schriftlich an uns bei folgender Stelle persönlich abgeben:
Markt Oberkotzau
Einwohnermeldeamt (Zimmer-Nr. 101) Am Rathaus 2
95145 Oberkotzau

Wir benötigen folgende Angaben:

  • Familienname, Geburtsname Vorname
  • Geburtsdatum, Geburtsort
  • Straße, Hausnummer, Wohnort
  • Beruf
  • Sowie ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten.

Sie können das Bewerbungsformular gerne bereits vor Ihrer Vorsprache online herunterladen und ausfüllen. Das Formular und weitere Informationen finden Sie unter www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/

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