Steuerzahlungen und fällige Verbrauchsgebühren für das I. Quartal 2025
Die 1. Rate der Gewerbesteuer und der Grundsteuer 2025 und die 1. Vorauszahlung der Verbrauchsgebühren 2025 ist
am 15. Februar 2025
zur Zahlung fällig.
Zahlungen sind auf ein Konto des Marktes Oberkotzau (bei allen Oberkotzauer Kreditinstituten) so zu leisten, dass der Betrag am 15.02.2025 dem Konto des Marktes Oberkotzau gutgeschrieben ist. Die Höhe ist aus den zuletzt zugestellten Bescheiden ersichtlich.
Bei Zahlungsverzug müssen Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet werden.
Markt Oberkotzau
Breuer
Erster Bürgermeister