Steuerzahlungen und fällige Verbrauchsgebühren für das III. Quartal 2022
Die 3. Rate der Gewerbesteuer und der Grundsteuer 2022 und die 3. Vorauszahlung der Verbrauchsgebühren 2022 ist am
15. August 2022
zur Zahlung fällig.
Zahlungen sind auf ein Konto des Marktes Oberkotzau (bei allen Oberkotzauer Bankinstituten) so zu leisten, dass der Betrag am 15.08.2022 dem Konto des Marktes Oberkotzau gutgeschrieben ist. Die Höhe ist aus den zuletzt zugestellten Bescheiden ersichtlich.
Bei Zahlungsverzug müssen Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet werden.
Markt Oberkotzau
Breuer
Erster Bürgermeister