Steuerzahlungen und fällige Verbrauchsgebühren für das IV. Quartal 2023
Die 4. Rate der Gewerbesteuer und der Grundsteuer 2023 und die 4. Vorauszahlung der Verbrauchsgebühren 2023 ist am
15. November 2023
zur Zahlung fällig.
Zahlungen sind auf ein Konto des Marktes Oberkotzau (bei allen Oberkotzauer Kreditinstituten) so zu leisten, dass der Betrag am 15.11.2023 dem Konto des Marktes Oberkotzau gutgeschrieben ist. Die Höhe ist aus den zuletzt zugestellten Bescheiden ersichtlich.
Bei Zahlungsverzug müssen Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet werden.
Markt Oberkotzau
Breuer
Erster Bürgermeister