Der Markt Oberkotzau beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)“.
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.
Der Markt Oberkotzau hat im Rahmen des Auswahlverfahrens eine vorläufige Entscheidung gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)) getroffen. Das Ergebnis kann in der nachfolgenden Datei eingesehen werden
Der Markt Oberkotzau führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Konzessionsvergabeverordnung – KonzVgV) sowie dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch.
Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR).
Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.
Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über (URL):
Der Markt Oberkotzau hat eine Markterkundung gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Das Ergebnis kann in der nachfolgenden Datei eingesehen werden:
Der Markt Oberkotzau wiederholt für einige Adressen die Markterkundung und bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 14.10.2022 an dieser zusätzlichen Markterkundung gemäß der nachfolgenden Bekanntmachung, Karte und Adressliste zu beteiligen.
Der Markt Oberkotzau veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung und bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 22.03.2022 an der Markterkundung zu beteiligen.
Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme (07.02.2022)
Gemäß der BayGibitR hat der Markt Oberkotzau nachfolgend die aktuelle Breitband-Ist-Versorgung der förderfähigen Adressen auf einer Karte veröffentlicht.
Die entsprechende Adressliste erhalten Sie nach der unterschriebenen Verpflichtungserklärung – bitte per E-Mail an Herrn Rainer Kätzel:
Die Marktgemeinde Oberkotzau hat am 01.10.2018 den Beschluss zur Einstellung des zweiten Verfahrens beschlossen
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss hebt das 2. Auswahlverfahren im Bayerischen Förderverfahren, beschlossen am 02.07.2018, wegen Unwirtschaftlichkeit gemäß § 17 VOL/A (1) c des Ergebnisses auf. Eine Auftragsvergabe findet nicht statt.
Bekanntmachung Fristverlängerung der Angebotsabgabe (veröffentlicht am 21.08.2018)
Die Frist zur Angebotsabgabe wird wie folgt verlängert:
Die Angebote sind bis zum 17.09.2018, 11:00 Uhr bei der unter Ziff. 1. der Bekanntmachung vom 09.07.2018 genannter Kontaktstelle schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in 2-facher Ausfertigung einzureichen. Maßgeblich ist der auf dem verschlossenen Umschlag angebrachte Eingangsstempel der Kontaktstelle. Angebote ohne diesen Eingangsstempel werden ausgeschlossen.
Bekanntmachung des Auswahlverfahrens - einstufig- (veröffentlicht am 09.07.2018)
Die Marktgemeinde Oberkotzau gibt hiermit den Start des Auswahlverfahrens bekannt. Interessierte und qualifizierte Anbieter sind nun aufgefordert, bis Montag den 27.08.2018, 11:00 Uhr (Posteingang Markt Oberkotzau) ein Angebot einzureichen. Die Marktgemeinde Oberkotzau hat einen FTTH-Masterplan als Planungsvorlage. Die benötigten Auszüge können bei der Kontaktadresse der Gemeinde angefordert werden.
Allgemeine Markterkundung - zweites Verfahren (veröffentlicht am 02.03.2018)
Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat der Markt Oberkotzau gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Der Markt Oberkotzau bittet daher, bis spätestens 09.04.2018 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Nr. 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) sowie die Karte der finalen Erschließungsgebiete können unter folgendem Link eingesehen werden:
Erster Bürgermeister Stefan Breuer und Peter Hornfischer von der ThügaMetering Service GmbH (TMS) aus Naila haben am 16.11.2015 den Kooperationsvertrag für den Breitbandausbau im Markt Oberkotzau unterzeichnet. Die Stellungnahme des Marktes Oberkotzau bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie) finden Sie unter nachstehendem Link:
Dem Markt Oberkotzau ist am 13.11.2015 von der Regierung von Oberfranken der Zuwendungsbescheid für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern ausgestellt worden.
Der Markt Oberkotzau hat im Rahmen des Auswahlverfahrens eine Entscheidung nach Nr. 5.6 BbR getroffen. Diese Auswahlentscheidung kann hier eingesehen werden.
Der Markt Oberkotzau führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie (BbR, in Kraft getreten am 09.07.2014) durch. Die Angebote sind bis zum 22.05.2015 einzureichen. Die Unterlagen zum Auswahlverfahren sind nachfolgend zum Download bereitgestellt.
Aus gegebener Veranlassung wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Abgabe der Angebote bis zum Freitag, 05.06.2015 verlängert wurde.
Gemäß der Breitbandrichtlinie (BbR), in Kraft getreten am 09.07.2014, hat der Markt Oberkotzau vom 19.08.2014 bis zum 26.09.2014 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt. Die Veröffentlichung hierzu erfolgte auf der Homepage des Marktes Oberkotzau und auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet-in-bayern.de.
Zusätzlich wurden mit dem E-Mail vom 25.08.2014 alle im Erschließungsgebiet vorhandenen Netzbetreiber im Rahmen der Markterkundung individuell zu ihren Ausbauplänen befragt. Die Ergebnisse der Markerkundung sind im nachfolgenden Dokument beschrieben: oberkotzau_ergebnis_des_markterkundungsverfahrens_09_03_2015.pdf
Förderschritt 2: Bekanntmachung zur Markterkundung (15.08.2014)
Der Markt Oberkotzau veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 ff der Breitbandrichtlinie eine Anfrage, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt. Zusätzlich werden die Netzbetreiber aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten oder Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung in dem vorläufig definierten Erschließungsgebiet zu äußern und kartographisch darzustellen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle Anschlussteilnehmer in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.
Der Markt Oberkotzau bittet daher alle Netzbetreiber, sich bis spätestens 26.09.2014 an der Markterkundung zu beteiligen. Der Aufruf an die Netzbetreiber steht hier zum Download als .pdf Dokument zur Verfügung.
Förderschritt 1: Darstellung der Ist-Versorgung (15.08.2014)
Nach Nr. 4.2 der Breitbandrichtlinie ist die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen (u.a. Breitbandatlas des Bundes) zu ermitteln, in einer Karte zu dokumentieren und spätestens mit Beginn der Markterkundung auf dem zentralen Onlineportal zu veröffentlichen. Die Ist-Versorgung für den Markt Oberkotzau steht hier für sie zum Download als .pdf Dokument zur Verfügung.