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Bürgerservice Portal

Im Rahmen des Bürgerserviceportals haben Sie die Möglichkeit, Anträge an die Verwaltung des Marktes Oberkotzau online zu erfassen und direkt ins Rathaus zur weiteren Bearbeitung weiterzuleiten. Weitere Informationen zu den Diensten erhalten Sie unter:

https://www.buergerservice-portal.de/bayern/oberkotzau/

Wir bitten zu beachten, dass für folgende Vorgänge trotz elektronischer Vorerfassung ein persönliches Erscheinen im Rathaus erforderlich ist:
– Umzug innerhalb von Oberkotzau
– Voranzeige einer Anmeldung
Hierzu sind Ausweis und/oder Reisepass vorzulegen.

Weitere Online-Formulare erreichen Sie über: www.verwaltungsservice.bayern.de/ 

Wichtiger Hinweis Einwohnermeldeamtes

Gemäß § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) besteht eine Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei der An- und Abmeldung.

Das bedeutet, der Wohnungsgeber/Eigentümer bzw. eine von ihm beauftragte Person muss schriftlich oder elektronisch den
– Einzug (Zuzug in den Ort; Umzug innerhalb des Ortes) oder
– Auszug (nur bei Abmeldung einer Nebenwohnung; Wegzug ins Ausland)
einer meldepflichtigen Person bestätigen.

Vordrucke der „Wohnungsgeberbestätigung“ sind im Einwohneramt vorrätig und müssen bereits ausgefüllt und unterschrieben vorgelegt werden.

!!!  Dies auch bei Eigennutzung durch den Eigentümer !!!

Wohnungsgeberbestätigung zum Download 

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