Skip to content Skip to main navigation Skip to footer

Bekanntmachungen

Sitzung Kultur-, Jugend-, Familien- und Seniorenausschuss

am Donnerstag, 12. September 2024, um 17:30 Uhr

im Rathaus, Zimmer 106 (Sitzungssaal)

Sitzungsgegenstände:

Öffentliche Sitzung:

  1. Nachbetrachtung Kulturtage
  2. Vereinsbezuschussung 2024
  3. Veranstaltungshinweise

Oberkotzau, den 28.08.2024
Markt Oberkotzau

Breuer
Erster Bürgermeister

Sitzung Bau- und Umweltausschuss

am Dienstag, den 10. September 2024, um 17:30 Uhr

im Rathaus, Zimmer 106 (Sitzungssaal)

Sitzungsgegenstände:

Öffentliche Sitzung:

  1. Bauanträge (vorsorglich)
  2. Bekanntgabe von Auftragsvergaben

Oberkotzau, den 28.08.2024
Markt Oberkotzau

Breuer
Erster Bürgermeister

Sitzung Haupt- und Finanzausschuss

am Montag, den 09. September 2024, um 17:30 Uhr

im Rathaus, Zimmer 106 (Sitzungssaal)

Sitzungsgegenstände:

Öffentliche Sitzung:

  1. Jahresabschluss der Wasserversorgung 2022
  2. Jahresabschluss des Terrassenfreibades 2022
  3. Genehmigung von über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben

Oberkotzau, den 28.08.2024
Markt Oberkotzau                                                                                                               

Breuer
Erster Bürgermeister

Wahl des Jugendparlaments

Wahlbekanntmachung

  1. Die Wahl zum Jugendparlament findet am 28.09.2024 statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.
  2. Spätestens am Freitag, den 13.09.2024 werden die Briefwahlunterlagen an alle Wahlberechtigten versandt.
    Ab diesem Zeitpunkt können die Wahlbriefe zu den üblichen Öffnungszeiten in die Wahlurnen
    – im Sekretariat der Schule (Schulstraße/Bürgerstraße 3, Oberkotzau),
    – im Jugendtreff (Bahnhofstr. 2, Oberkotzau) und
    – im Rathaus (Am Rathaus 2, Oberkotzau)
    zu den jeweiligen Öffnungszeiten der Einrichtungen abgegeben werden.
    Am Wahltag können die Wahlbriefe nur noch im Jugendtreff abgegeben werden bzw. es kann mit den mitgebrachten Unterlagen vor Ort gewählt werden.
  3. Wahlberechtigt sind Kinder und Jugendliche von 13 bis 21 Jahren, die im Gemeindegebiet ihren Hauptwohnsitz haben und im Wählerverzeichnis geführt werden. Das Wählerverzeichnis wird am 29.08.2024 abgeschlossen.
  4. Wählbar sind diejenigen Kinder und Jugendlichen aus den Reihen der Wahlberechtigten, die sich im Vorfeld zur Kandidatur schriftlich bereit erklärt haben. Der Aufruf zur Kandidatur erfolgt mit Abschluss des Wählerverzeichnisses per Brief.
  5. Das Jugendparlament besteht aus 6 bis 15 Mitgliedern.
    Es können so viele Stimen wie Bewerber aufgestellt sind, vergeben werden, jedoch maximal 15 Stimmen.
    Pro Kandidat kann maximal 1 Stimme vergeben werden.

Oberkotzau, den 27.08.2024

Peter Braun
Wahlleiter

Neue Preise für Reisepässe

Reisepass ab 24 J.                              70€

Reisepass ab 24 J. mit 48 Seiten       92€

Reisepass ab 24 J. Express             102€

Bitte denken Sie daran, Ihre Ausweisdokumente rechtzeitig vor Reisebeginn zu beantragen, da eine mehrwöchige Lieferzeit und ggf. Verzögerungen (Urlaubszeit) mit einzurechnen sind!

Öffentlichkeitsbeteiligung für Bürgerinnen und Bürger

an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes (Runde 4)

Das Eisenbahn-Bundesamt startet am 20. November 2023 die
zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der
Lärmaktionsplanung. Bis zum 2. Januar 2024 können sich alle
Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland an der
Lärmaktionsplanung (Runde 4) beteiligen. Hierfür hat das
Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform auf der
Internetseite laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.
In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung haben die
Menschen die Möglichkeit, sich umfassend zum Entwurf des
Lärmaktionsplans (Runde 4) sowie zum Verfahren der
Lärmaktionsplanung und der Öffentlichkeitsbeteiligung zu
äußern. Der Entwurf zum Lärmaktionsplan steht allen Interessierten
auf der genannten Beteiligungsplattform zur Verfügung.
Eine Beteiligung ist für Bürgerinnen und Bürger ohne Anmeldung
oder Registrierung möglich. Lediglich eine E-Mail-Adresse muss
angegeben werden. Jede Person kann sich nur einmal beteiligen.
Weitere Informationen zur Teilnahme finden alle Interessierten auf
laermaktionsplanung-schiene.de .

Bayernweiter Lärmaktionsplan: Beteiligung der Öffentlichkeit startet

Ab sofort beginnt die Öffentlichkeitsbeteiligung zum bayernweiten Lärmaktionsplan (LAP). Ziel des LAP ist es, unter Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger, vorhandene Lärmprobleme zu analysieren und ggf. zu beheben sowie ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen.

In Bayern ist die Regierung von Oberfranken mit der Lärmaktionspla-nung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen innerhalb von Ballungsräumen beauftragt. Das betrifft über 1.300 Gemeinden in Bayern.

In der jetzt anlaufenden ersten Phase erhalten die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, ihre persönliche Lärmsituation mitzuteilen.

Bis 30. September 2023 kann jeder, der sich durch Lärm von Hauptver-kehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und Bundesautobahnen in Ballungsräumen gestört fühlt, an der zentralen Lärmaktionsplanung für Bayern mitwirken und sich zu seinen Lärmproblemen äußern.

Auf der Beteiligungsplattform www.umgebungslaerm.bayern.de besteht die Möglichkeit einen Online-Fragebogen auszufüllen. Alternativ kann dieser auch postalisch unter Regierung von Oberfranken, SG 50, PF 110165, 95420 Bayreuth, angefordert werden.

Die Regierung von Oberfranken wird anschließend die Rückmeldungen aus den Fragebögen erfassen, bündeln und auswerten.

In einer zweiten Phase, die voraussichtlich Ende 2023 beginnt, werden die Bürgerinnen und Bürger dann nochmals beteiligt. Sie bekommen Gelegenheit, sich zu diesen Ergebnissen detailliert zu äußern. Diese Infor-mationen aus der Bevölkerung aus beiden Phasen fließen dann in die Ausgestaltung der zentralen Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen in Ballungsräumen in Bayern ein. Der endgültige Lärmaktionsplan wird dann bis zum 18. Juli 2024 fertiggestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.umgebungslaerm.bayern.de

Bekanntmachung des Marktes Oberkotzau zur Hundehaltung:

Das Ausführen von Hunden ist auf landwirtschaftlich genutzten Flächen während der Nutzungszeit der Felder und während der Zeit des Aufwuchses auf den Wiesen nicht erlaubt. Des Weiteren ist das freie Umherlaufen der Hunde in Jagdrevieren grundsätzlich untersagt. Wir bitten Sie als Hundebesitzer darauf zu achten.

Weiterhin weisen wir Sie darauf hin, den hinterlassenen Kot Ihres Hundes stets zu entfernen.

Wir weisen darauf hin, dass, wer Hunde in einem Jagdrevier unbeaufsichtigt frei laufen lässt, gemäß Art. 56 Abs. 2 Nr. 9 des Bayerischen Jagdgesetzes mit einer Geldbuße von bis zu 1.000,00 € belegt werden kann.

Außerdem kann, wer den Kot seines Hundes nicht entfernt, gemäß § 15 Nr. 1 der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen sowie über die Sicherung des Verkehrs auf Gehbahnen zur Winterzeit im Markt Oberkotzau vom 28.04.2008, mit einer Geldbuße von bis zu 500,00 € belangt werden.

Markt Oberkotzau, den 16.03.2023

Allgemeinverfügung zur Geflügelpest

Allgemeinverfügung des Landratsamtes Hof zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in einem festgelegten Gebiet zu präventiven Zwecken nach der Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen („Tiergesundheitsrecht“) i.V.m. der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) dem Tiergesundheitsgesetz und dem Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz) im Landkreis Hof

die komplette Allgemeinverfügung finden Sie hier.

Nutzungszeiten der Wertstoffinseln

Leider kommt es in letzter Zeit wiederholt vor, dass die Wertstoffinseln außerhalb der angegebenen Zeiten angefahren werden um die Wertstoffe zu entsorgen.

Teilweise werden auch die Fahrzeuge mit laufenden Motor vor den Wertstoffinseln geparkt.

Wir bitten die Bevölkerung auch im Hinblick auf die angrenzenden Nachbarn, die Wertstoffe nur während Annahmezeiten, die an den Containern angebracht sind, in die Container einzuwerfen.

Oberkotzau, 27.04.2020

Back to top