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Bekanntmachungen

Sitzung Bau- und Umweltausschuss

am Dienstag, den 7. Mai 2024, um 17.30 Uhr

im Rathaus, Zimmer 106 (Sitzungssaal)

Sitzungsgegenstände:

Öffentliche Sitzung:

  1. Bauanträge:
    • Bauvoranfrage für den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses für die Einrichtung von Arztpraxen, betreutem Wohnen und weiteren Wohneinheiten auf den Fl.Nrn. 307, 308, 309, 310 und 295 der Gemarkung Oberkoktzau (Hofer Straße 36 – 40)
    • Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit zwei Doppelgaragen auf der Fl.Nr. 1413/5 der Gemarkung Oberkotzau (Untere Hasenheide 10)
  2. Bekanntgabe von Auftragsvergaben

Oberkotzau, den 23.04.2024
Markt Oberkotzau

Breuer
Erster Bürgermeister

Sitzung Haupt- und Finanzausschuss

am Montag, den 6. Mai 2024, um 17.30 Uhr

im Rathaus, Zimmer 106 (Sitzungssaal)

Sitzungsgegenstände:

Öffentliche Sitzung:

  1. Vorratsbeschluss zur Rücklagenzuführung der Gewinne aus den Betrieben gewerblicher Art des Marktes Oberkotzau
  2. Feldgeschworene des Marktes Oberkotzau: Festlegung der Zahl der Feldgeschworenen

Oberkotzau, den 23.04.2024
Markt Oberkotzau                                                                                                            

Breuer
Erster Bürgermeister

Steuerzahlungen und fällige Verbrauchsgebühren für das II. Quartal 2024

Die 2. Rate der Gewerbesteuer und der Grundsteuer 2024 und die 2. Vorauszahlung der Verbrauchsgebühren 2024 ist am

                                          15. Mai 2024

zur Zahlung fällig.

Zahlungen sind auf ein Konto des Marktes Oberkotzau (bei allen Oberkotzauer Kreditinstituten) so zu leisten, dass der Betrag am 15.05.2024 dem Konto des Marktes Oberkotzau gutgeschrieben ist. Die Höhe ist aus den zuletzt zugestellten Bescheiden ersichtlich.

Bei Zahlungsverzug müssen Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet werden.

Markt Oberkotzau

Pöhlmann

Zweiter Bürgermeister

Öffentlichkeitsbeteiligung für Bürgerinnen und Bürger

an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes (Runde 4)

Das Eisenbahn-Bundesamt startet am 20. November 2023 die
zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der
Lärmaktionsplanung. Bis zum 2. Januar 2024 können sich alle
Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland an der
Lärmaktionsplanung (Runde 4) beteiligen. Hierfür hat das
Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform auf der
Internetseite laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.
In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung haben die
Menschen die Möglichkeit, sich umfassend zum Entwurf des
Lärmaktionsplans (Runde 4) sowie zum Verfahren der
Lärmaktionsplanung und der Öffentlichkeitsbeteiligung zu
äußern. Der Entwurf zum Lärmaktionsplan steht allen Interessierten
auf der genannten Beteiligungsplattform zur Verfügung.
Eine Beteiligung ist für Bürgerinnen und Bürger ohne Anmeldung
oder Registrierung möglich. Lediglich eine E-Mail-Adresse muss
angegeben werden. Jede Person kann sich nur einmal beteiligen.
Weitere Informationen zur Teilnahme finden alle Interessierten auf
laermaktionsplanung-schiene.de .

Bayernweiter Lärmaktionsplan: Beteiligung der Öffentlichkeit startet

Ab sofort beginnt die Öffentlichkeitsbeteiligung zum bayernweiten Lärmaktionsplan (LAP). Ziel des LAP ist es, unter Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger, vorhandene Lärmprobleme zu analysieren und ggf. zu beheben sowie ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen.

In Bayern ist die Regierung von Oberfranken mit der Lärmaktionspla-nung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen innerhalb von Ballungsräumen beauftragt. Das betrifft über 1.300 Gemeinden in Bayern.

In der jetzt anlaufenden ersten Phase erhalten die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, ihre persönliche Lärmsituation mitzuteilen.

Bis 30. September 2023 kann jeder, der sich durch Lärm von Hauptver-kehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und Bundesautobahnen in Ballungsräumen gestört fühlt, an der zentralen Lärmaktionsplanung für Bayern mitwirken und sich zu seinen Lärmproblemen äußern.

Auf der Beteiligungsplattform www.umgebungslaerm.bayern.de besteht die Möglichkeit einen Online-Fragebogen auszufüllen. Alternativ kann dieser auch postalisch unter Regierung von Oberfranken, SG 50, PF 110165, 95420 Bayreuth, angefordert werden.

Die Regierung von Oberfranken wird anschließend die Rückmeldungen aus den Fragebögen erfassen, bündeln und auswerten.

In einer zweiten Phase, die voraussichtlich Ende 2023 beginnt, werden die Bürgerinnen und Bürger dann nochmals beteiligt. Sie bekommen Gelegenheit, sich zu diesen Ergebnissen detailliert zu äußern. Diese Infor-mationen aus der Bevölkerung aus beiden Phasen fließen dann in die Ausgestaltung der zentralen Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen in Ballungsräumen in Bayern ein. Der endgültige Lärmaktionsplan wird dann bis zum 18. Juli 2024 fertiggestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.umgebungslaerm.bayern.de

Bekanntmachung des Marktes Oberkotzau zur Hundehaltung:

Das Ausführen von Hunden ist auf landwirtschaftlich genutzten Flächen während der Nutzungszeit der Felder und während der Zeit des Aufwuchses auf den Wiesen nicht erlaubt. Des Weiteren ist das freie Umherlaufen der Hunde in Jagdrevieren grundsätzlich untersagt. Wir bitten Sie als Hundebesitzer darauf zu achten.

Weiterhin weisen wir Sie darauf hin, den hinterlassenen Kot Ihres Hundes stets zu entfernen.

Wir weisen darauf hin, dass, wer Hunde in einem Jagdrevier unbeaufsichtigt frei laufen lässt, gemäß Art. 56 Abs. 2 Nr. 9 des Bayerischen Jagdgesetzes mit einer Geldbuße von bis zu 1.000,00 € belegt werden kann.

Außerdem kann, wer den Kot seines Hundes nicht entfernt, gemäß § 15 Nr. 1 der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen sowie über die Sicherung des Verkehrs auf Gehbahnen zur Winterzeit im Markt Oberkotzau vom 28.04.2008, mit einer Geldbuße von bis zu 500,00 € belangt werden.

Markt Oberkotzau, den 16.03.2023

Allgemeinverfügung zur Geflügelpest

Allgemeinverfügung des Landratsamtes Hof zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in einem festgelegten Gebiet zu präventiven Zwecken nach der Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen („Tiergesundheitsrecht“) i.V.m. der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) dem Tiergesundheitsgesetz und dem Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz) im Landkreis Hof

die komplette Allgemeinverfügung finden Sie hier.

Nutzungszeiten der Wertstoffinseln

Leider kommt es in letzter Zeit wiederholt vor, dass die Wertstoffinseln außerhalb der angegebenen Zeiten angefahren werden um die Wertstoffe zu entsorgen.

Teilweise werden auch die Fahrzeuge mit laufenden Motor vor den Wertstoffinseln geparkt.

Wir bitten die Bevölkerung auch im Hinblick auf die angrenzenden Nachbarn, die Wertstoffe nur während Annahmezeiten, die an den Containern angebracht sind, in die Container einzuwerfen.

Oberkotzau, 27.04.2020

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