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Bekanntmachungen

Bekanntmachung und Tagesordnung

über die Sitzung des Marktgemeinderates am Dienstag, den 13. Juni 2023, um 19.00 Uhr

im Rathaus, Zimmer 106 (Sitzungssaal)

Sitzungsgegenstände:

Öffentliche Sitzung:

  1. Bauanträge (vorsorglich)
  2. Bekanntgabe von Auftragsvergaben
  3. Entwidmung des früheren Trauzimmers
  4. Genehmigung von über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben
  5. Bestätigung der neu gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Fattigau nach Art. 8 Abs. 4 und 5 des Bay. Feuerwehrgesetzes
  6. Kommunale Wärmeplanung: Mögliche Stellung eines Förderantrags
  7. Neufassung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungsanlage des Marktes Oberkotzau (Wasserabgabesatzung – WAS)
  8. Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Oberkotzau (BGS/EWS)
  9. Neufassung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis des Marktes Oberkotzau (Kostensatzung)
  10. Neufassung der Satzung über die Benutzung der Bücherei des Marktes Oberkotzau (Gemeindebüchereisatzung – GBS)
  11. Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bücherei des Marktes Oberkotzau
  12. Neufassung der Satzung über die Benutzung der öffentlichen Anlagen (Anlagensatzung)
  13. Erlass einer Satzung für die Kindertagesstätten „Jutta-Gottlieb-Haus“
  14. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertagesstätten „Jutta-Gottlieb-Haus“

Oberkotzau, den 31.05.2023
Markt Oberkotzau

Breuer
Erster Bürgermeister

Bürgerversammlung

Am Donnerstag, den 22. Juni 2023 findet um 18.00 Uhr in der Pausenhalle der Grund-und Mittelschule Oberkotzaueine Bürgerversammlung nach Art. 18 der Gemeindeordnung statt. Alle interessierten Gemeindebürger darf ich recht herzlich dazu einladen.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Lukas Glück – Kostprobe seines Könnens an der Gitarre
  3. Vortrag des Ersten Bürgermeisters
  4. Diskussion
  5. Ehrungen von Gemeindebürgern
  6. Beantwortung von Fragen und Stellungnahme zu Anträgen, die bis Freitag, den 9. Juni 2023 im Rathaus schriftlich eingegangen sind.

Die Gemeindebürger werden gebeten, Anfragen und Anträge zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten, die in der Bürgerversammlung behandelt werden sollen, bis Freitag, den 9. Juni 2023 im Rathaus schriftlich einzureichen.

Oberkotzau, den 02.05.2023
Markt Oberkotzau

Breuer
Erster Bürgermeister

Bekanntmachung des Marktes Oberkotzau zur Hundehaltung:

Das Ausführen von Hunden ist auf landwirtschaftlich genutzten Flächen während der Nutzungszeit der Felder und während der Zeit des Aufwuchses auf den Wiesen nicht erlaubt. Des Weiteren ist das freie Umherlaufen der Hunde in Jagdrevieren grundsätzlich untersagt. Wir bitten Sie als Hundebesitzer darauf zu achten.

Weiterhin weisen wir Sie darauf hin, den hinterlassenen Kot Ihres Hundes stets zu entfernen.

Wir weisen darauf hin, dass, wer Hunde in einem Jagdrevier unbeaufsichtigt frei laufen lässt, gemäß Art. 56 Abs. 2 Nr. 9 des Bayerischen Jagdgesetzes mit einer Geldbuße von bis zu 1.000,00 € belegt werden kann.

Außerdem kann, wer den Kot seines Hundes nicht entfernt, gemäß § 15 Nr. 1 der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen sowie über die Sicherung des Verkehrs auf Gehbahnen zur Winterzeit im Markt Oberkotzau vom 28.04.2008, mit einer Geldbuße von bis zu 500,00 € belangt werden.

Markt Oberkotzau, den 16.03.2023

Zensus 2023

seit Jahresbeginn wird im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus durchgeführt. Bei dieser Erhebung handelt es sich um Deutschlands größte jährliche Haushaltsbefragung im Zuständigkeitsbereich der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Auch in Ihrer Gemeinde wurden für 2023 Anschriften für die Mikrozensus-Befragung ausgewählt. Die dort wohnenden Haushalte werden daher im Verlauf des Jahres 2023 eine Aufforderung zur Teilnahme an der Erhebung erhalten.

nähere Informationen finden Sie hier


Grundsteuer 2023

Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbetrag) sich seit der letzten Bescheid-Erteilung nicht geändert hat, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 (Bundesgesetzblatt I S. 965) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 weiterhin in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.

Die Grundsteuer 2023 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundstücksabgabebescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2023 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 GrStG Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2023 in einem Betrag am 01.07.2023 fällig. Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge), werden Änderungsbescheide erteilt.

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre (§ 27 Abs. 3 Satz 2 GrStG). Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag nach der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch angefochten werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde einzulegen.

Für Auskünfte steht die Gemeindeverwaltung (Steueramt Frau Karl), Am Rathaus 2, Zimmer Nr. 208, Tel. 941-15, gerne zur Verfügung.

Oberkotzau, den 01. Dezember 2022
Markt Oberkotzau

Stefan Breuer
Erster Bürgermeister

Allgemeinverfügung zur Geflügelpest

Allgemeinverfügung des Landratsamtes Hof zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in einem festgelegten Gebiet zu präventiven Zwecken nach der Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen („Tiergesundheitsrecht“) i.V.m. der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) dem Tiergesundheitsgesetz und dem Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz) im Landkreis Hof

die komplette Allgemeinverfügung finden Sie hier.

Nutzungszeiten der Wertstoffinseln

Leider kommt es in letzter Zeit wiederholt vor, dass die Wertstoffinseln außerhalb der angegebenen Zeiten angefahren werden um die Wertstoffe zu entsorgen.

Teilweise werden auch die Fahrzeuge mit laufenden Motor vor den Wertstoffinseln geparkt.

Wir bitten die Bevölkerung auch im Hinblick auf die angrenzenden Nachbarn, die Wertstoffe nur während Annahmezeiten, die an den Containern angebracht sind, in die Container einzuwerfen.

Oberkotzau, 27.04.2020

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