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Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen

Verschmutzung von öffentlichen Gehwegen und Straßen sowie Sicherung der Gehwege und Fahrbahnen vor hereinragenden Bäumen und Sträuchern

Aus gegebenen Anlass weisen wir darauf hin, dass die Straßen- und Gehsteigflächen von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke auf eigene Kosten zu reinigen sind. Die Reinigung umfasst auch das Entfernen des Grasbewuchses an den Randsteinen, Bordsteinen und Gerinnen. Weitere Einzelheiten sind den §§ 4 bis 8 der Verordnung zu entnehmen, die im Rathaus, Zimmer 105, zur Einsicht für jedermann aufliegt und im Internet unter Satzungen / Verordnungen – Markt Oberkotzau eingesehen werden kann. Die Nichterfüllung der Reinigungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße geahndet werden kann.

Weiter weisen wir darauf hin, dass der Luftraum über den Gehwegen in einer Höhe von mindestens 2 m und über den Fahrbahnen in einer Höhe von mindestens 4 m von Hindernissen frei sein muss. Die Grundstückseigentümer werden aufgefordert, Bäume und Sträucher entsprechend zurückzuschneiden, damit sie nicht mehr in diesen Lichtraum hineinragen (vgl. Foto links- und rechts unten) bzw. Verkehrszeichen verdecken.

Markt Oberkotzau
Breuer
1. Bürgermeister

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