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News & Ankündigungen

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

für die Wahl des Marktgemeinderats und des ersten Bürgermeisters, des Kreistags und des Landrats am 08.03.2026

  1. Das Wählerverzeichnis für die oben bezeichnete(n) Wahl(en) des Marktes Oberkotzau wird in der Zeit vom 16.02.2026 bis zum 20.02.2026 zu folgenden Zeiten:
    Montag – Mittwoch:       08:00 Uhr bis 16:30 Uhr
    Donnerstag:                  08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    Freitag:                         08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
    im Rathaus (Am Rathaus 2, 95145 Oberkotzau), Zimmer 101 (barrierefrei) für Wahlberechtigte zur Einsicht bereit gehalten. Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Wahlberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperregemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
    Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt; die Einsicht ist durch ein Datensichtgerät möglich.

2. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der oben genannten Einsichtsfrist Beschwerde einlegen. Die Beschwerde kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am 15.02.2026 (21. Tag vor der Wahl) eine Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Beschwerde gegen das Wählerverzeichnis einlegen, andernfalls besteht die Gefahr, das Wahlrecht nicht ausüben zu können.

4. Wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist und keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem Stimmbezirk abstimmen, in dem die Eintragung in das Wählerverzeichnis besteht.

5. Wer einen Wahlschein hat, kann das Stimmrecht ausüben
5.1 bei Gemeindewahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum der Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat,
5.2 bei Landkreiswahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum innerhalb des Landkreises; gilt der Wahlschein zugleich für Gemeindewahlen, kann die Stimmabgabe hierfür nur in dieser Gemeinde erfolgen,
5.3 durch Briefwahl.

6. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
6.1    eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person.
Der Wahlschein kann bis zum Freitag, den 06.03.2026 15 Uhr im Rathaus (Am Rathaus 2, 95145 Oberkotzau), Zimmer 101 (barrierefrei) schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden.
6.2    eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, wenn
a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 15 Abs. 6 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach Art. 12 Abs. 3 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (vgl. Nrn. 1 und 3) versäumt hat,
b) ihr Wahlrecht erst nach Ablauf der unter a) genannten Antrags- oder Beschwerdefristen entstanden ist,
c) ihr Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist und sie nicht in ein Wählerverzeichnis eingetragen wurde.
Diese Wahlberechtigten können bei der in Nr. 6.1 bezeichneten Stelle den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) stellen.

7. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie oder er dazu berechtigt ist. Kann eine wahlberechtigte Person infolge einer Behinderung weder den Wahlschein selbst beantragen noch einem Dritten eine Vollmacht erteilen, darf sie sich der Unterstützung einer Person ihres Vertrauens bedienen. Diese hat unter Angabe ihrer Personalien glaubhaft zu machen, dass die Antragstellung dem Willen der wahlberechtigten Person entspricht.

8. Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person
a) je einen Stimmzettel für jede oben bezeichnete Wahl,
b) einen Stimmzettelumschlag für alle Stimmzettel,
c) einen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu übersenden ist,
d) ein Merkblatt für die Briefwahl.
Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden übersandt oder amtlich überbracht. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

9. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch durch die Wahlberechtigten persönlich abgeholt werden. An andere Personen können diese Unterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und einen amtlichen Ausweis nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor dem Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern. Die bevollmächtigte Person muss bei Abholung der Unterlagen das 16. Lebensjahr vollendet haben; auf Verlangen hat sie sich auszuweisen. Kann eine wahlberechtigte Person infolge einer Behinderung weder die Unterlagen selbst abholen noch einem Dritten eine Vollmacht erteilen, darf sie sich der Hilfe einer Person ihres Vertrauens bedienen. Diese hat unter Angabe ihrer Personalien glaubhaft zu machen, dass sie entsprechend dem Willen der wahlberechtigten Person handelt.

10. Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der stimmberechtigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der wahlberechtigten Person ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.

11. Bei der Briefwahl müssen die Wahlberechtigten dafür sorgen, dass der Wahlbrief, in dem sich der Wahlschein und der verschlossene Stimmzettelumschlag (mit den jeweils zugehörigen Stimmzetteln) befinden, bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht.
Nähere Hinweise darüber, wie die Briefwahl auszuüben ist, ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl.

Oberkotzau, der 11.02.2026
Röder
Wahlleiterin

Kommunalwahl 2026 – Probestimmzettel

Am 08.03.2026 findet die Wahl des Gemeinderates und des Ersten Bürgermeisters statt. Zusätzlich werden auch der Kreistag und der Landrat gewählt. Die Bürger können vorab per Briefwahl oder am Wahltag an der Urne wählen. Anbei stellen wir eine Erstinformation über die Kandidaten für Sie zusammen:

Für den Posten des Ersten Bürgermeisters haben sich die beiden folgenden Kandidaten aufstellen lassen:

Stefan Breuer
Christian Feller

Für den Gemeinderat wurden 3 Wahlvorschläge zugelassen:

Sie können Ihre Stimmvergabe für die Gemeinderatswahl ausprobieren. Der Probestimmzettel macht es möglich

CSUSPDUWO
Breuer StefanGrießhammer ChristophWinterling Erik
Hager AchimKügler DomenikLeuchsenring Christina
Pöhlmann AndreasGrießhammer AlicjaFeller Christian
Lang SusanneRetsch MarkusDöhnel Alexandra
Kugler MatthiasMartin YvonneKöppel Andreas
Klob SandraBürger FrankSchmitt Stefan
Janz HorstSpenger DilanLeuchsenring Stefan
Dittmar VolkerZink ChristianKehrer Sabine
Matthes AndreasScholz ReginaThümmel Matthias
Grünert FelixSeel GünterKoch Ramona
Dengler StefanDepperschmidt KatjaNguyen Anh-Quoc
Goller PeterBürger GabrieleHager Teresa
Wühr HolgerDenzler WernerRödel Michael
Isenberg SimoneKügler DanielProksch Yola
Groh ThomasHarandt RebeccaKorck Alan
Müller MichaelHager ReinerSchmidt Julia
Lorenz AndreHertrich-Hager RenateGözgü Timur
Janz BirgitZink TinaKünzel Katrin
Augenstein JulianQuittenbaum HellmutHerold Peter
Keller SusanneZink MarkusMai Nicole

Weitere amtliche Informationen:

Bekanntmachung der Sitzungen des Wahlausschusses
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

Allgemeine Informationen

zur Wahl finden Sie außerdem auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration:
Kommunalwahlen in Bayern – Infos zu Wahlterminen, Wahlrecht & Mandaten: StMI
sowie in diesem Flyer zum Download. Der Flyer liegt auch im Rathaus zur Mitnahme bereit.

Informationen zur Wahl des Kreistags:

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Landrats
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags
Bewerberinnen und Bewerber für die Wahl des Kreistags


Vollsperrung Konradsreuther Straße wegen Baumfällarbeiten

Die Konradsreuther Straße muss ab der Kreuzung Hofer Straße für den gesamten Verkehr voll gesperrt werden. Grund hierfür sind notwendige Baumfällarbeiten.

Die Sperrung gilt im Zeitraum vom 11.02.2026 bis 12.02.2026.

Eine Umleitung wird ausgeschildert. Anwohner frei bis Brunnenstraße.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung und Verständnis.

Glasfaserausbau: LEONET lädt zum Bauinfoabend am 19. Februar ein

Der Glasfaserausbau beginnt: Ferhat Bayhan – Bauleiter LEONET, Rainer Kätzel – Breitbandpate Oberkotzau, Stefan Breuer – Erster Bürgermeister Markt Oberkotzau, Markus Mühlbauer – Tiefbaupolier Fa. Nibler und Alexander Koch – Projektleiter Bauvermarktung LEONET geben mit dem Spatenstich den Startschuss für schnelles Internet.

Das bayerische Telekommunikationsunternehmen LEONET versorgt Oberkotzau mit Glasfaser. Sobald es das Wetter im Frühling zulässt, beginnen die Tiefbauarbeiten. Um alle Bürgerinnen und Bürger über den Ablauf zu informieren, veranstaltet LEONET am 19. Februar um 18:30 Uhr einen Bauinfoabend in der Saaletalhalle (Bürgerstraße 1). Das Team von LEONET stellt zunächst das Vorhaben anschaulich dar. Im Anschluss daran werden wir sie über den genauen Bauverlauf informieren und stehen dann für Fragen zur Verfügung. Eine Voranmeldung ist nicht nötig.

Im ersten Schritt werden in den Wintermonaten die Hausanschlüsse umgesetzt – also der Abschnitt von der Grundstücksgrenze beziehungsweise dem Gehweg bis ins Gebäude, die sogenannte Hauszuführung. Da während der Frostperiode Tiefbauarbeiten kaum sinnvoll durchführbar sind, ist der Beginn der Tiefbauarbeiten witterungsabhängig ab März 2026 vorgesehen. Der Glasfaserausbau soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein.

Der Ausbau von Oberkotzau erfolgt sowohl auf gefördertem als auch auf eigenwirtschaftlichem Weg. Über eine rund 40 Kilometer lange Glasfasertrasse sollen künftig bis zu 1.100 Haushalte und Gewerbebetriebe von einer leistungsstarken und zukunftssicheren Internetanbindung profitieren.

„Ohne Tiefbauarbeiten geht ein Glasfaserausbau leider nicht. Aber wir achten gemeinsam mit LEONET und dem ausführenden Tiefbauunternehmen darauf, dass sich die Einschränkungen für Bürgerinnen und Bürger in Grenzen halten werden“, erklärt Breitbandpate Rainer Kätzel vom Markt Oberkotzau.

LEONET hat das Ausbaugebiet kürzlich sogar noch erweitert hat. Dadurch erhalten nun auch die Bürgerinnen und Bürger entlang des geförderten Ausbaugebiets die Möglichkeit, auf Glasfaser umzusteigen. Breitbandpate Kätzel empfiehlt, dass möglichst alle Grundstückseigentümer, die einen Glasfaseranschluss angeboten bekommen, das Angebot auch annehmen. Später würde der Anschluss wesentlich höhere Kosten verursachen. Er steht als Ansprechpartner rund ums Thema Glasfaser zur Verfügung. „Es ist noch nicht zu spät, sich für Glasfaser zu entscheiden. Es ist die Technologie der Zukunft, und zwar alternativlos.“ Kurzentschlossene können sich am Bauinfoabend noch eingehend über einen Glasfaseranschluss informieren, denn unser Experten-Team ist für eine weitere Beratung vor Ort. Zudem profitieren Anlieger aktuell von attraktiven Sonderkonditionen: In Kombination mit einem Tarifvertrag mit bis zu 1.000 Mbit/s für 24,95 Euro in den ersten sechs Monaten (bei 24 Monaten Laufzeit) ist der Glasfaser-Hausanschluss kostenlos. Im geförderten Ausbaugebiet ist der Hausanschluss grundsätzlich kostenfrei; für die Nutzung eines Glasfaser-Internetdienstes ist die Buchung eines passenden Wunschtarifs erforderlich. Interessierte können jederzeit online prüfen, ob Glasfaser an ihrer Adresse verfügbar ist und direkt einen Hausanschluss oder einen Telefonie-/Internet-/IPTV-Vertrag abschließen: leonet.de/oberkotzau.

Steuerzahlungen und fällige Verbrauchsgebühren für das I. Quartal 2026

Die 1. Rate der Gewerbesteuer und der Grundsteuer 2026 und die 1. Vorauszahlung der Verbrauchsgebühren 2026 ist am 15. Februar 2026 zur Zahlung fällig.

Zahlungen sind auf ein Konto des Marktes Oberkotzau (bei allen Oberkotzauer Kreditinstituten) so zu leisten, dass der Betrag am 15.02.2026 dem Konto des Marktes Oberkotzau gutgeschrieben ist. Die Höhe ist aus den zuletzt zugestellten Bescheiden ersichtlich.

Bei Zahlungsverzug müssen Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet werden.

Markt Oberkotzau
Breuer
Erster Bürgermeister

Hundesteuer

Die Hundesteuer für das Jahr 2026 ist für die über vier Monate alten Hunde, gemäß der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer vom 25.11.2025, mit dem Jahresbetrag am 01. März 2026 fällig.

Die Hundesteuer beträgt außer in den Steuerermäßigungs- und Steuerbefreiungsfällen gemäß der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer vom 25.11.2025:

  50,– Eurofür den ersten Hund
  90,– Eurofür jeden weiteren Hund
400,– Eurofür jeden Kampfhund

Wer einen über vier Monate alten Hund hält, muss ihn innerhalb eines Monats nach Anschaffung im Steueramt, Am Rathaus 2, Zimmer Nr. 208, anmelden.
Wer einen unter vier Monate alten Hund hält, muss ihn innerhalb eines Monats nach Vollendung des vierten Lebensmonats im Steueramt, Am Rathaus 2, Zimmer Nr. 208, anmelden.

Markt Oberkotzau
Breuer
Erster Bürgermeister

Hinweis zur neuen Ortsbroschüre – Anzeigenwerbung im Ort

Der Markt Oberkotzau lässt in Kürze eine neue Ortsbroschüre erstellen. Mit der Umsetzung wurde der Mediaprint-Verlag beauftragt.

In den kommenden Wochen werden deshalb Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verlages im Gemeindegebiet unterwegs sein und örtliche Betriebe sowie Gewerbetreibende zur möglichen Schaltung von Anzeigen ansprechen. Die Anzeigen unterstützen die Finanzierung der Broschüre. Die Mitarbeitenden des Verlages können zur Legitimation ein Empfehlungsschreiben des Ersten Bürgermeisters vorweisen.

Fundsachen

Im Rathaus wurden zuletzt folgende Fundgegenstände abgegeben:

  • 1x Autoschlüssel Seat
  • 1x Handy schwarz

Sollten Sie einen dieser Fundgegenstände verloren haben, bitten wir Sie, diesen innerhalb von 6 Wochen im Rathaus Oberkotzau, Zimmer Nr. 105, abzuholen. Weitere Auskünfte unter 09286/941-22.

Jagdversammlung

Die Angliederungsjagdgenossenschaft Autengrün hält am
Freitag den 6. März 2026 um 20 Uhr
in der Gaststätte Schnabel in Autengrün
die turnusmäßige Jagdversammlung mit Neuwahlen ab.

Tagesordnung:
1. Rückblick auf die vergangenen 5 Jahre
2. Kassenbericht, Entlastung von Kassier und Vorstandschaft
3. Neuwahlen
4. Besprechung der veränderten Jagdsituation ab 1.4.2027
5. Sonstiges, Wünsche und Anträge

Es ergeht herzliche Einladung an alle Jagdgenossen!
gez. Thomas Groh, Jagdvorsteher

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