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News & Ankündigungen

Einschränkungen wegen Warnstreik im öffentlichen Dienst❗

Am Montag, 10. Februar, hat die Gewerkschaft ver.di alle Beschäftigten der Marktgemeinde Oberkotzau zum ganztägigen Warnstreik aufgerufen. Es ist nicht auszuschließen, dass es dadurch zu Einschränkungen im Publikumsverkehr und den Dienstleistungen der kommunalen Einrichtungen kommen kann.

Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen

Briefwahl beantragen – einfach und schnell

Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen,
auch zu dieser Wahl ist es wieder möglich, die Briefwahlunterlagen einfach und schnell per QR-Code zu beantragen. Einfach Code mit dem Smartphone einscannen und den Anweisungen folgen.

Hundesteuer

Die Hundesteuer für das Jahr 2025 ist für die über vier Monate alten Hunde, gemäß der Satzung für die Erhebung der Hundsteuer vom 07.09.2020, mit dem Jahresbetrag
am 01. März 2025
fällig.

Die Hundesteuer beträgt außer in den Steuerermäßigungs- und Steuerbefreiungsfällen gemäß der Satzung für die Erhebung der Hundsteuer vom 07.09.2020:

45,– Eurofür den ersten Hund
70,– Eurofür den zweiten Hund
90,– Eurofür jeden weiteren Hund
350,– Eurofür jeden Kampfhund

Wer einen über vier Monate alten Hund hält, muss ihn innerhalb eines Monats nach Anschaffung im Steueramt, Am Rathaus 2, Zimmer Nr. 208, anmelden.

Wer einen unter vier Monate alten Hund hält, muss ihn innerhalb eines Monats nach Vollendung des vierten Lebensmonats im Steueramt, Am Rathaus 2, Zimmer Nr. 208, anmelden.

Markt Oberkotzau
Breuer
Erster Bürgermeister

Steuerzahlungen und fällige Verbrauchsgebühren für das I. Quartal 2025

Die 1. Rate der Gewerbesteuer und der Grundsteuer 2025 und die 1. Vorauszahlung der Verbrauchsgebühren 2025 ist
am 15. Februar 2025
zur Zahlung fällig.

Zahlungen sind auf ein Konto des Marktes Oberkotzau (bei allen Oberkotzauer Kreditinstituten) so zu leisten, dass der Betrag am 15.02.2025 dem Konto des Marktes Oberkotzau gutgeschrieben ist. Die Höhe ist aus den zuletzt zugestellten Bescheiden ersichtlich.

Bei Zahlungsverzug müssen Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet werden.

Markt Oberkotzau
Breuer
Erster Bürgermeister

Informationen zur Bundestagswahl 2025

Anträge auf Erteilung von Briefwahlunterlagen können von Personen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, bis Freitag, 21.02.2025, 15.00 Uhr gestellt werden (§ 27 Abs. 4 Satz 1 Bundeswahlordnung).

„Ersatzwahlscheine“ für bereits beantragte, aber nicht zugegangene Wahlscheine, werden bis Samstag, 22.02.2025, 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr ausgehändigt.

Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten erhalten spätestens bis zum 2. Feb-ruar 2025 von ihrer Gemeinde eine Wahlbenachrichtigung. In das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl 2025 sind alle Wahlberechtigten eingetragen worden, die am 12. Januar 2025 – dem 42. Tag vor der Wahl – bei der Meldebehörde ihrer Gemeinde mit Hauptwohnung gemel-det waren. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind und an der Wahl teil-nehmen wollen, müssen einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen. Der Antrag ist gleichzeitig ein Antrag auf Erteilung eines Wahl-scheins für die Briefwahl und kann bereits jetzt gestellt werden.

Ein Wahlberechtigter, der nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält bis spätestens Sonntag, 23.02.2025, 15.00 Uhr auf Antrag einen Wahlschein,

  • wenn er nachweist, dass er ohne Verschulden die Antragsfrist auf Eintragung in das Wählerverzeichnis versäumt hat,
  • wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Frist entstanden ist, (z. B. durch Einbürgerung).
  • wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

Sonderöffnungszeiten hierzu:
Dienstag, 18.02.2025:            14.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch, 19.02.2025:            14.00 – 16.00 Uhr
Freitag, 21.02.2025:               08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Samstag, 22.02.2025:            08.00 – 12.00 Uhr
Sonntag, 23.02.2025:             08.00 – 15.00 Uhr

Alle weiteren Informationen können Sie den amtlichen Bekanntmachungen, welche an den Anschlagtafeln bekanntgemacht werden.

Oberkotzau, den 22.01.2025

Mikrozensus 2025 startet: 130 000 Bürgerinnen und Bürger werden befragt   

Mikrozensus liefert wichtige Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung
Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig. Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung.  

Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Im Rahmen dieser Erhebung geben in Bayern jedes Jahr rund 130 000 Personen in etwa 60 000 Haushalten stellvertretend für alle Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Auskunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen. Damit tragen sie dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Nur durch verlässliche, qualitativ hochwertige Daten können politische Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung von Armut, zur Förderung von Kinderbetreuung oder zur Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden.  

Wer muss teilnehmen und wie läuft die Mikrozensuserhebung ab?  
Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren, das zunächst Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus auswählt. Befragt werden die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Gebäude. Ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte konkretisieren dazu die Stichprobe über die Klingelschilder. Dabei können sie sich als Erhebungsbeauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik ausweisen.    Anschließend werden die ausgewählten Haushalte vom Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden sie ausführlich über die Erhebung informiert. Sie können die Fragen des Mikrozensus entweder im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung beantworten. Für die Telefoninterviews sind bayernweit etwa 130 Erhebungsbeauftragte im Einsatz, die dafür sorgfältig ausgewählt und geschult wurden. Die Befragungen finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt.  

Es besteht Auskunftspflicht.  
Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer Ergebnisse treffen. Um dies zu gewährleisten, besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Dabei unterliegen die Einzelangaben der Befragten einer strengen Geheimhaltung, die keine Rückschlüsse auf die Daten einzelner Personen zulässt.    

Hinweise: Was unterscheidet den Mikrozensus vom Zensus?  
Die Begriffe „Zensus“ und „Mikrozensus“ sorgen immer wieder für Verwechslung. Bei näherer Betrachtung lassen sich die beiden statistischen Erhebungen jedoch gut unterscheiden:   Der Zensus ist die größte amtliche Statistik Deutschlands und findet als eine Art Großinventur der Gesellschaft alle 10 Jahre statt. Diese Erhebung dient der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. In der Personenbefragung des Zensus 2022 wurden ca. 13 Prozent der Bevölkerung zu demografischen Merkmalen befragt. Zusätzlich wurden in der Gebäude- und Wohnungszählung als Vollerhebung Merkmale wie Wohnfläche, Heizungsart, Ausstattung und Kaltmiete für alle Wohngebäude und Wohnungen in Bayern erhoben.   Der Mikrozensus findet im Unterschied zum Zensus jährlich statt. Mit einem Prozent der Bevölkerung werden deutlich weniger Personen befragt. Im Mittelpunkt stehen hier Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie deren Entwicklung. Auskunftspflicht besteht für beide Erhebungen.  

Weitere Informationen:  
Ausführliche Informationen zum Mikrozensus finden Sie unter:   https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html. Zusätzlich informiert ein Erklärvideo über den Mikrozensus, warum er durchgeführt wird, wie die Haushalte zufällig ausgewählt werden, warum sie mitmachen müssen und was mit ihren Antworten passiert: statistik.bayern.de/mam/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/v3-statistischesbundesamt-mikrozensus-de-ut.mp4.

Spatenstich zum Bau der Ortsumgehung Fattigau – Oberkotzau

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

nach knapp 30 Jahren der Planung, notwendiger Verfahrensschritte, Planfeststellungsverfahren, gerichtlicher Überprüfung und einem Bürgerentscheid fand auf Einladung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr am 18. Oktober 2024 der feierliche Spatenstich der 5,61 km langen Umfahrungsstrecke statt. Mit dabei waren u. a. Martin Schöffel (Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat), Thomas Engel (Regierungsvizepräsident Oberfranken), Uwe Zeuschel (Amtsleiter des Staatlichen Bauamtes Bayreuth), MdL Kristan von Waldenfels, Landrat Dr. Oliver Bär, Angela Bier (Bürgermeisterin der Stadt Hof) und Hans-Peter Baumann (1. Bürgermeister der Stadt Schwarzenbach/Saale) sowie zahlreiche Bürgerinnen und Bürger und Pressevertreter. Die Fertigstellung ist für das Jahr 2030 geplant, die fortgeschriebenen Gesamtkosten von 60,5 Mio € trägt der Freistaat Bayern.

Die ersten Schritte zum Bau der Ortsumgehung Fattigau – Oberkotzau fanden bereits im Jahr 1995 statt. Wesentliche Meilensteine waren

  • 1999 Flächennutzungsplanänderung mit Aufnahme einer Westumgehung
  • 2001 Maßnahme im 6. Ausbauplan für Staatsstraßen in Bayern in der 1. Dringlichkeit enthalten
  • 2005 Festlegung einer Vorzugsvariante (Westumgehung)
  • 2011 – 2014 Planfeststellungsverfahren mit Planfeststellungsbeschluss
  • 2019 BayVGH lehnt sämtliche Anträge auf Zulassung zur Berufung nach erfolgtem Klageverfahren vor dem VG Bayreuth ab
  • 2021 Bürgerentscheid zum Bau der Ortsumgehung
  • 2024 Baubeginn und feierlicher Spatenstich

Es liegt nun an uns allen, die Zukunft unserer Heimatgemeinde mit den gewonnenen Möglichkeiten, z. B. der Gestaltung unserer Ortsmitte, aktiv zu gestalten –  alle Möglichkeiten hierfür haben wir.

Mit herzlichen Grüßen
Ihr
Stefan Breuer
Erster Bürgermeister

Glasfaser Ausbau – Beratung vor Ort

Ab 2025 werden in Oberkotzau Grundstücke, die im Ausbaugebiet liegen, mit Glasfaser der Fa. Leonet versorgt. Diese Grundstücke sind mit einem Kreis oder einem Dreieck markiert. Evtl. können auch Grundstücke versorgt werden die „auf dem Weg“ liegen.

Beratung vor Ort:
Mitarbeiter der Fa. Leonet sind derzeit im Gemeindegebiet unterwegs und beraten individuell. Dazu gibt es auch ein Sprechzeit im Rathaus. In der Zeit vom 04.11.2024 -16.12.2024 immer Montags von 14:00h-16.30h steht Ihnen ein Mitarbeiter der Fa. Leonet im Besprechungszimmer zur Verfügung.

Auch unter https://leonet.de/oberkotzau/ können Sie sich zum aktuellen Verfahren informieren.

Hier eine Übersichtskarte zu diesem Ausbaugebiet als .pdf zum vergrößern.

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