Stellenausschreibung Kinderhort
Wir suchen ab sofort eine pädagogische Fachkraft (m/w/d) für unseren Kinderhort „Jutta-Gottlieb-Haus“
Wir suchen ab sofort eine pädagogische Fachkraft (m/w/d) für unseren Kinderhort „Jutta-Gottlieb-Haus“
am Sonntag, 14. April 2024
(parallel zum Oberkotzauer Frühlingsmarkt)
Auch in diesem Jahr organisiert die UWO parallel zum Frühlingsmarkt einen Garagenflohmarkt: jeder, der seinem Haushalt eine Frühlingskur unterziehen will, ist herzlich eingeladen mitzumachen.
wann? Sonntag, 14.04.2024 von 11:00 – 17:00 Uhr
wo? in ganz Oberkotzau
wer? jeder der teilnehmen möchte, zuhause, mit leicht zugänglichem Platz (z.b. Garage)
wie? Voranmeldung ab jetzt möglich
(gern mit Kategorien was verkauft wird)
an: info@uw-oberkotzau.de
oder über folgendes Anmeldeformular:
https://forms.office.com/e/3LkuTQu9JC
es fallen keine Gebühren an
Die Verkaufsstationen werden kurz vor dem 14.04.2024 ausgelegt und über eine digitale Karte auf der Homepage der UWO veröffentlicht.
unser Wochenmarkt startet in diesem Jahr am 14. März
zu Beginn sind vor Ort: Bio Obst- und Gemüse Reichenberger und jeden ersten Donnerstag im Monat: Fisch-Röttger
möglicherweise kommt in Kürze noch ein Hofladen dazu.
Vor kurzem ist ein neuer Kalender mit Motiven aus Oberkotzau erschienen. Herausgegeben wird dieser vom Markt Oberkotzau, die Gestaltung und die Fotografien stammen von Oliver Geipel aus Oberkotzau.
Dieser immerwährende Kalender ist in der Gemeindekasse für einen Unkostenbeitrag von 5,00 € erhältlich.
an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes (Runde 4)
Das Eisenbahn-Bundesamt startet am 20. November 2023 die
zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der
Lärmaktionsplanung. Bis zum 2. Januar 2024 können sich alle
Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland an der
Lärmaktionsplanung (Runde 4) beteiligen. Hierfür hat das
Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform auf der
Internetseite laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.
In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung haben die
Menschen die Möglichkeit, sich umfassend zum Entwurf des
Lärmaktionsplans (Runde 4) sowie zum Verfahren der
Lärmaktionsplanung und der Öffentlichkeitsbeteiligung zu
äußern. Der Entwurf zum Lärmaktionsplan steht allen Interessierten
auf der genannten Beteiligungsplattform zur Verfügung.
Eine Beteiligung ist für Bürgerinnen und Bürger ohne Anmeldung
oder Registrierung möglich. Lediglich eine E-Mail-Adresse muss
angegeben werden. Jede Person kann sich nur einmal beteiligen.
Weitere Informationen zur Teilnahme finden alle Interessierten auf
laermaktionsplanung-schiene.de .
Ab sofort beginnt die Öffentlichkeitsbeteiligung zum bayernweiten Lärmaktionsplan (LAP). Ziel des LAP ist es, unter Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger, vorhandene Lärmprobleme zu analysieren und ggf. zu beheben sowie ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen.
In Bayern ist die Regierung von Oberfranken mit der Lärmaktionspla-nung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen innerhalb von Ballungsräumen beauftragt. Das betrifft über 1.300 Gemeinden in Bayern.
In der jetzt anlaufenden ersten Phase erhalten die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, ihre persönliche Lärmsituation mitzuteilen.
Bis 30. September 2023 kann jeder, der sich durch Lärm von Hauptver-kehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und Bundesautobahnen in Ballungsräumen gestört fühlt, an der zentralen Lärmaktionsplanung für Bayern mitwirken und sich zu seinen Lärmproblemen äußern.
Auf der Beteiligungsplattform www.umgebungslaerm.bayern.de besteht die Möglichkeit einen Online-Fragebogen auszufüllen. Alternativ kann dieser auch postalisch unter Regierung von Oberfranken, SG 50, PF 110165, 95420 Bayreuth, angefordert werden.
Die Regierung von Oberfranken wird anschließend die Rückmeldungen aus den Fragebögen erfassen, bündeln und auswerten.
In einer zweiten Phase, die voraussichtlich Ende 2023 beginnt, werden die Bürgerinnen und Bürger dann nochmals beteiligt. Sie bekommen Gelegenheit, sich zu diesen Ergebnissen detailliert zu äußern. Diese Infor-mationen aus der Bevölkerung aus beiden Phasen fließen dann in die Ausgestaltung der zentralen Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen in Ballungsräumen in Bayern ein. Der endgültige Lärmaktionsplan wird dann bis zum 18. Juli 2024 fertiggestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter www.umgebungslaerm.bayern.de