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Bekanntmachung über die Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses

der Wahl des Gemeinderats und des ersten Bürgermeisters am 08.03.2026

Das vorläufige Ergebnis der Wahl des Gemeinderats und des ersten Bürgermeisters wird unter dem Vorbehalt der Feststellung durch den Wahlausschuss in folgender Form verkündet:
Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde unter www.oberkotzau.de/Rathaus/Wahlen.

Wird das Ergebnis nachträglich mit der Folge berichtigt, dass eine andere Person gewählt ist, wird dies in gleicher Weise verkündet.

Entscheidend für den Beginn der Wochenfrist nach Art. 47 Abs. 1 GLKrWG, in der die gewählte/n Person/en erklären können, die Wahl nicht anzunehmen, ist der Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde.
Nach Ablauf der Wochenfrist gilt die Wahl als angenommen. Das gleiche gilt im Falle einer nachträglichen Berichtigung. Hier ist entscheidend für den Beginn der Wochenfrist der Zeitpunkt der Verkündung der Berichtigung.

Oberkotzau, der 25.02.2026
Röder – Wahlleiterin

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