Hundesteuer
Die Hundesteuer für das Jahr 2025 ist für die über vier Monate alten Hunde, gemäß der Satzung für die Erhebung der Hundsteuer vom 07.09.2020, mit dem Jahresbetrag
am 01. März 2025
fällig.
Die Hundesteuer beträgt außer in den Steuerermäßigungs- und Steuerbefreiungsfällen gemäß der Satzung für die Erhebung der Hundsteuer vom 07.09.2020:
45,– Euro | für den ersten Hund |
70,– Euro | für den zweiten Hund |
90,– Euro | für jeden weiteren Hund |
350,– Euro | für jeden Kampfhund |
Wer einen über vier Monate alten Hund hält, muss ihn innerhalb eines Monats nach Anschaffung im Steueramt, Am Rathaus 2, Zimmer Nr. 208, anmelden.
Wer einen unter vier Monate alten Hund hält, muss ihn innerhalb eines Monats nach Vollendung des vierten Lebensmonats im Steueramt, Am Rathaus 2, Zimmer Nr. 208, anmelden.
Markt Oberkotzau
Breuer
Erster Bürgermeister