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Bekanntmachungen

Sitzung Marktgemeinderat

am Dienstag, den 26. November 2024 um 19:00 Uhr
im Rathaus, Zimmer 106 (Sitzungssaal)

Tagesordnung:

  1. Verabschiedung von Verwaltungsinspektor Günter Tauwaldt
  2. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023
  3. Haushaltswirtschaft
    1. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2025
    1. Investitionsprogramm und Finanzplanung 2024 – 2028
  4. Neufassung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
  5. Neufassung der Satzung über die Benutzung der öffentlichen Anlagen (Anlagensatzung)
  6. Neufassung der Satzung für die Kindertagesstätten „Jutta-Gottlieb-Haus“
  7. Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertagesstätten „Jutta-Gottlieb-Haus“
  8. Neufassung der Friedhofssatzung
  9. Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Durchführung der kommunalen Verkehrsüberwachung mit der Stadt Naila

Jagdgenossenschaft Oberkotzau

Bekanntgabe

Am Donnerstag, 28. November und
am Dienstag, 03. Dezember,
jeweils um 19:30 Uhr
in der Gaststätte Friedrichsruh

Auszahlung des Jagdpachtgeldes

Oberkotzau, den 22.10.2024
Erik Winterling
Jagdvorsteher

Ablesung der Wasserzähler für die Jahresabrechnung 2024

Am Jahresanfang 2025 werden wir die Jahresabrechnung der Benutzungsgebühren für Wasser und Abwasser erstellen. Dazu ist die Ablesung ihrer Wasserzähler erforderlich.

Der Ablesezeitraum in diesem Jahr ist der

25.11. bis einschließlich 15.12.2024.

Wir bitten Sie daran zu denken, uns den Zählerstand fristgerecht mitzuteilen. Nähere Angaben befinden sich auf den Ablesebriefen, die Ihnen in Kürze zugestellt werden. Gerne können Sie Ihren Zählerstand auch einfach und schnell über unser Bürgerservice-Portal melden: https://www.buergerserviceportal.de/bayern/oberkotzau/bsp_fis_webablesung.

Steuerzahlungen und fällige Verbrauchsgebühren für das IV. Quartal 2024

Die 4. Rate der Gewerbesteuer und der Grundsteuer 2024 und die 4. Vorauszahlung der Verbrauchsgebühren 2024 ist am

                                          15. November 2024

zur Zahlung fällig.

Zahlungen sind auf ein Konto des Marktes Oberkotzau (bei allen Oberkotzauer Kreditinstituten) so zu leisten, dass der Betrag am 15.11.2024 dem Konto des Marktes Oberkotzau gutgeschrieben ist. Die Höhe ist aus den zuletzt zugestellten Bescheiden ersichtlich.

Bei Zahlungsverzug müssen Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet werden.

Markt Oberkotzau
Breuer
Erster Bürgermeister

Neue Preise für Reisepässe

Reisepass ab 24 J.                              70€

Reisepass ab 24 J. mit 48 Seiten       92€

Reisepass ab 24 J. Express             102€

Bitte denken Sie daran, Ihre Ausweisdokumente rechtzeitig vor Reisebeginn zu beantragen, da eine mehrwöchige Lieferzeit und ggf. Verzögerungen (Urlaubszeit) mit einzurechnen sind!

Öffentlichkeitsbeteiligung für Bürgerinnen und Bürger

an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes (Runde 4)

Das Eisenbahn-Bundesamt startet am 20. November 2023 die
zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der
Lärmaktionsplanung. Bis zum 2. Januar 2024 können sich alle
Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland an der
Lärmaktionsplanung (Runde 4) beteiligen. Hierfür hat das
Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform auf der
Internetseite laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.
In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung haben die
Menschen die Möglichkeit, sich umfassend zum Entwurf des
Lärmaktionsplans (Runde 4) sowie zum Verfahren der
Lärmaktionsplanung und der Öffentlichkeitsbeteiligung zu
äußern. Der Entwurf zum Lärmaktionsplan steht allen Interessierten
auf der genannten Beteiligungsplattform zur Verfügung.
Eine Beteiligung ist für Bürgerinnen und Bürger ohne Anmeldung
oder Registrierung möglich. Lediglich eine E-Mail-Adresse muss
angegeben werden. Jede Person kann sich nur einmal beteiligen.
Weitere Informationen zur Teilnahme finden alle Interessierten auf
laermaktionsplanung-schiene.de .

Bayernweiter Lärmaktionsplan: Beteiligung der Öffentlichkeit startet

Ab sofort beginnt die Öffentlichkeitsbeteiligung zum bayernweiten Lärmaktionsplan (LAP). Ziel des LAP ist es, unter Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger, vorhandene Lärmprobleme zu analysieren und ggf. zu beheben sowie ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen.

In Bayern ist die Regierung von Oberfranken mit der Lärmaktionspla-nung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen innerhalb von Ballungsräumen beauftragt. Das betrifft über 1.300 Gemeinden in Bayern.

In der jetzt anlaufenden ersten Phase erhalten die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, ihre persönliche Lärmsituation mitzuteilen.

Bis 30. September 2023 kann jeder, der sich durch Lärm von Hauptver-kehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und Bundesautobahnen in Ballungsräumen gestört fühlt, an der zentralen Lärmaktionsplanung für Bayern mitwirken und sich zu seinen Lärmproblemen äußern.

Auf der Beteiligungsplattform www.umgebungslaerm.bayern.de besteht die Möglichkeit einen Online-Fragebogen auszufüllen. Alternativ kann dieser auch postalisch unter Regierung von Oberfranken, SG 50, PF 110165, 95420 Bayreuth, angefordert werden.

Die Regierung von Oberfranken wird anschließend die Rückmeldungen aus den Fragebögen erfassen, bündeln und auswerten.

In einer zweiten Phase, die voraussichtlich Ende 2023 beginnt, werden die Bürgerinnen und Bürger dann nochmals beteiligt. Sie bekommen Gelegenheit, sich zu diesen Ergebnissen detailliert zu äußern. Diese Infor-mationen aus der Bevölkerung aus beiden Phasen fließen dann in die Ausgestaltung der zentralen Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen in Ballungsräumen in Bayern ein. Der endgültige Lärmaktionsplan wird dann bis zum 18. Juli 2024 fertiggestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.umgebungslaerm.bayern.de

Bekanntmachung des Marktes Oberkotzau zur Hundehaltung:

Das Ausführen von Hunden ist auf landwirtschaftlich genutzten Flächen während der Nutzungszeit der Felder und während der Zeit des Aufwuchses auf den Wiesen nicht erlaubt. Des Weiteren ist das freie Umherlaufen der Hunde in Jagdrevieren grundsätzlich untersagt. Wir bitten Sie als Hundebesitzer darauf zu achten.

Weiterhin weisen wir Sie darauf hin, den hinterlassenen Kot Ihres Hundes stets zu entfernen.

Wir weisen darauf hin, dass, wer Hunde in einem Jagdrevier unbeaufsichtigt frei laufen lässt, gemäß Art. 56 Abs. 2 Nr. 9 des Bayerischen Jagdgesetzes mit einer Geldbuße von bis zu 1.000,00 € belegt werden kann.

Außerdem kann, wer den Kot seines Hundes nicht entfernt, gemäß § 15 Nr. 1 der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen sowie über die Sicherung des Verkehrs auf Gehbahnen zur Winterzeit im Markt Oberkotzau vom 28.04.2008, mit einer Geldbuße von bis zu 500,00 € belangt werden.

Markt Oberkotzau, den 16.03.2023

Allgemeinverfügung zur Geflügelpest

Allgemeinverfügung des Landratsamtes Hof zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in einem festgelegten Gebiet zu präventiven Zwecken nach der Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen („Tiergesundheitsrecht“) i.V.m. der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) dem Tiergesundheitsgesetz und dem Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz) im Landkreis Hof

die komplette Allgemeinverfügung finden Sie hier.

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