Sitzung des Bau- und Umwelt-Ausschusses
Dienstag, 16. September 2025
um 17.30 Uhr
im Rathaus, Sitzungssaal
Dienstag, 16. September 2025
um 17.30 Uhr
im Rathaus, Sitzungssaal
Montag, 15. September 2025
um 17.30 Uhr
im Rathaus, Sitzungssaal
2. Spätestens am Freitag, den 12.09.2024 werden die Briefwahlunterlagen an alle Wahlberechtigten versandt. Ab diesem Zeitpunkt können die Wahlbriefe zu den üblichen Öffnungszeiten in die Wahlurnen
– im Sekretariat der Schule (Schulstraße/Bürgerstraße 3, Oberkotzau),
– im Jugendtreff (Bahnhofstr. 2, Oberkotzau) und
– im Rathaus (Am Rathaus 2, Oberkotzau)
zu den jeweiligen Öffnungszeiten der Einrichtungen abgegeben werden.
Am Wahltag können die Wahlbriefe nur noch im Jugendtreff abgegeben werden bzw. es kann mit den mitgebrachten Unterlagen vor Ort gewählt werden.
3. Wahlberechtigt sind Kinder und Jugendliche von 13 bis 21 Jahren, die im Gemeindegebiet ihren Hauptwohnsitz haben und im Wählerverzeichnis geführt werden. Das Wählerverzeichnis wird am 27.08.2024 abgeschlossen.
4. Wählbar sind diejenigen Kinder und Jugendlichen aus den Reihen der Wahlberechtigten, die sich im Vorfeld zur Kandidatur schriftlich bereit erklärt haben. Der Aufruf zur Kandidatur erfolgt mit Abschluss des Wählerverzeichnisses per Brief.
5. Das Jugendparlament besteht aus 6 bis 15 Mitgliedern. Es können so viele Stimmen wie Bewerber aufgestellt sind, vergeben werden, jedoch maximal 15 Stimmen. Pro Kandidat kann maximal 1 Stimme vergeben werden.
Oberkotzau, den 27.08.2024
Peter Braun, Wahlleiter
Vollzug des Baugesetzbuches i.d.F. d. Bek. v. 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) i.V.m. der Gutachterausschussverordnung vom 5. April 2005 (GVBl. S. 88, BayRS 2130-2-B), zuletzt geändert durch die §§ 1 und 2 der Verordnung vom 24. Mai 2022 (GVBl. S. 246)
Der Gutachterausschuss beim Landratsamt Hof hat in seiner Sitzung am 21. Mai 2025 auf Grundlage der bis zum 31.12.2023 eingegangenen notariellen Kaufverträge die Bodenrichtwerte für die Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises Hof gemäß § 12 der Gutachterausschussverordnung zum Stichtag 01.01.2024 neu ermittelt. Die Bodenrichtwerte stellen durchschnittliche Lagewerte dar, die aus den Jahren 2022 und 2023 vereinbarten Quadratmeterpreisen abgeleitet wurden.
Soweit aktuelle Kaufpreise für das Gebiet fehlen, wurden Werte aus vergleichbaren Gebieten innerhalb der Gemeinde oder in anderen Gemeinden mit analogen Lagemerkmalen herangezogen. Gegebenenfalls wurden ältere Kaufpreise zur Festsetzung des Bodenwertes genutzt, die an die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse des Bewertungsgebietes angepasst (qualifizierter Lagevergleich) wurden.
Die Niederschrift mit den so ermittelten Richtwerten liegt im Rathaus des Marktes Oberkotzau, Am Rathaus 2, 95145 Oberkotzau, Zimmer Nr. 102, vom
28.07.2025 bis 27.08.2025
während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Auslegungsfrist sind gebührenpflichtige Auskünfte über die Richtwerte bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Landratsamt Hof, Schaumbergstraße 14, 95032 Hof) erhältlich. Für die Auskunft wird pro Bodenrichtwert eine Gebühr von 30,00 € erhoben. Die vollständige Bodenrichtwertliste kann gegen eine Gebühr von 120,00 € erworben werden.
Oberkotzau, den 21.07.2025
Markt Oberkotzau
Breuer
Erster Bürgermeister