Der Markt Oberkotzau weist darauf hin, dass die Anträge für Ehrungen für das Jahr 2025 nach der Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen bis spätestens
31. März 2025
schriftlich einzureichen sind.
Oberkotzau, den 22.01.2025 Markt Oberkotzau Breuer Erster Bürgermeister
Die Hundesteuer für das Jahr 2025 ist für die über vier Monate alten Hunde, gemäß der Satzung für die Erhebung der Hundsteuer vom 07.09.2020, mit dem Jahresbetrag am 01. März 2025 fällig.
Die Hundesteuer beträgt außer in den Steuerermäßigungs- und Steuerbefreiungsfällen gemäß der Satzung für die Erhebung der Hundsteuer vom 07.09.2020:
45,– Euro
für den ersten Hund
70,– Euro
für den zweiten Hund
90,– Euro
für jeden weiteren Hund
350,– Euro
für jeden Kampfhund
Wer einen über vier Monate alten Hund hält, muss ihn innerhalb eines Monats nach Anschaffung im Steueramt, Am Rathaus 2, Zimmer Nr. 208, anmelden.
Wer einen unter vier Monate alten Hund hält, muss ihn innerhalb eines Monats nach Vollendung des vierten Lebensmonats im Steueramt, Am Rathaus 2, Zimmer Nr. 208, anmelden.