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Bekanntmachungen

Bekanntmachung

Der Markt Oberkotzau weist darauf hin, dass die Anträge für Ehrungen für das Jahr 2025 nach der Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen bis spätestens

31. März 2025

schriftlich einzureichen sind.

Oberkotzau, den 22.01.2025
Markt Oberkotzau
Breuer
Erster Bürgermeister

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses

am Dienstag, den 08.04.2025 um 17:30 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses

Öffentliche Sitzung:

  1. Bauanträge:
    1. Befreiung für die Errichtung einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 486/16 der Gem. Oberkotzau (Albert-Einstein-Straße 9)
  2. Bekanntgabe von Auftragsvergaben

Oberkotzau, den 14.03.2025
Markt Oberkotzau
Breuer
Erster Bürgermeister

Bekanntmachung

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.03.2025 folgende Satzungen sowie eine Verordnung erlassen:

  • Satzung über die Benutzung des Kulturhauses Altes E-Werk des Marktes Oberkotzau
  • Satzung über die Benutzung der Bücherei des Marktes Oberkotzau (Gemeindebüchereisatzung – GBS)
  • Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Oberkotzau (BGS/WAS)
  • Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Veranstaltungen im Markt Oberkotzau

Die vorgenannten Satzungen und die Rechtsverordnung treten am 01.04.2025 in Kraft.

Der Ausschuss für Kultur, Jugend, Familien und Senioren hat in seiner Sitzung am 13.03.2025 folgende Benutzungs- und Entgeltregelungen beschlossen:

  • Benutzungs- und Entgeltordnung für das Terrassenfreibad Oberkotzau

Die vorgenannte Benutzungs- und Entgeltordnung tritt am 01.05.2025 in Kraft.

Die Satzungen sowie die Rechtsverordnungen können während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses im Zimmer 206 eingesehen werden.

Oberkotzau, den 19.03.2025
Markt Oberkotzau
Stefan Breuer
Erster Bürgermeister

Hundesteuer

Die Hundesteuer für das Jahr 2025 ist für die über vier Monate alten Hunde, gemäß der Satzung für die Erhebung der Hundsteuer vom 07.09.2020, mit dem Jahresbetrag
am 01. März 2025
fällig.

Die Hundesteuer beträgt außer in den Steuerermäßigungs- und Steuerbefreiungsfällen gemäß der Satzung für die Erhebung der Hundsteuer vom 07.09.2020:

45,– Eurofür den ersten Hund
70,– Eurofür den zweiten Hund
90,– Eurofür jeden weiteren Hund
350,– Eurofür jeden Kampfhund

Wer einen über vier Monate alten Hund hält, muss ihn innerhalb eines Monats nach Anschaffung im Steueramt, Am Rathaus 2, Zimmer Nr. 208, anmelden.

Wer einen unter vier Monate alten Hund hält, muss ihn innerhalb eines Monats nach Vollendung des vierten Lebensmonats im Steueramt, Am Rathaus 2, Zimmer Nr. 208, anmelden.

Markt Oberkotzau
Breuer
Erster Bürgermeister

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