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Öffentlichkeitsbeteiligung für Bürgerinnen und Bürger

an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes (Runde 4)

Das Eisenbahn-Bundesamt startet am 20. November 2023 die
zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der
Lärmaktionsplanung. Bis zum 2. Januar 2024 können sich alle
Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland an der
Lärmaktionsplanung (Runde 4) beteiligen. Hierfür hat das
Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform auf der
Internetseite laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.
In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung haben die
Menschen die Möglichkeit, sich umfassend zum Entwurf des
Lärmaktionsplans (Runde 4) sowie zum Verfahren der
Lärmaktionsplanung und der Öffentlichkeitsbeteiligung zu
äußern. Der Entwurf zum Lärmaktionsplan steht allen Interessierten
auf der genannten Beteiligungsplattform zur Verfügung.
Eine Beteiligung ist für Bürgerinnen und Bürger ohne Anmeldung
oder Registrierung möglich. Lediglich eine E-Mail-Adresse muss
angegeben werden. Jede Person kann sich nur einmal beteiligen.
Weitere Informationen zur Teilnahme finden alle Interessierten auf
laermaktionsplanung-schiene.de .

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