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Steuerzahlungen und fällige Verbrauchsgebühren für das II. Quartal 2024

Die 2. Rate der Gewerbesteuer und der Grundsteuer 2024 und die 2. Vorauszahlung der Verbrauchsgebühren 2024 ist am

                                          15. Mai 2024

zur Zahlung fällig.

Zahlungen sind auf ein Konto des Marktes Oberkotzau (bei allen Oberkotzauer Kreditinstituten) so zu leisten, dass der Betrag am 15.05.2024 dem Konto des Marktes Oberkotzau gutgeschrieben ist. Die Höhe ist aus den zuletzt zugestellten Bescheiden ersichtlich.

Bei Zahlungsverzug müssen Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet werden.

Markt Oberkotzau

Pöhlmann

Zweiter Bürgermeister

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