Skip to content Skip to main navigation Skip to footer

Standsicherheitsprüfung Grabmale

Gemäß § 20 der Friedhofssatzung des Marktes Oberkotzau vom 24.11.2020 sind die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen an einer Grabstelle dauernd im verkehrssicheren Zustand zu halten. Zur Überprüfung der Standsicherheit sind in der Regel jährliche Kontrollen, nach der Frostperiode oder im Herbst durchzuführen.

Die Kontrollen der Grabmale dürfen sich nicht nur darauf beschränken, ob Grabsteine und Grabmale noch geradestehen oder sich neigen oder andere erkennbare Mängel im Gefüge zeigen (sog. Sichtkontrollen). Vielmehr müssen die Grabmale, wenn nicht ihre Beschaffenheit von vornherein eine Gefahr ausschließt, durch kräftiges Anfassen oder auf andere geeignete Weise (Prüfgerät) untersucht werden, ob sie noch sicher stehen und sich nicht im Gefüge gelockert haben.

Der Markt Oberkotzau wird die erforderlichen Überprüfungen im Zeitraum vom

22.04. bis 13.05.2025

durchführen.

Die Nutzungs- bzw. Verfügungsberechtigten haben die Möglichkeit im Rahmen der Prüfungen anwesend zu sein bzw. sich an die zuständigen Mitarbeiter vor Ort zu wenden.

Back to top