WERTSTOFFHOF IN OBERKOTZAU AM FREITAG, 24.3. GESCHLOSSEN
Wegen der Warnstreiks im öffentlichen Dienst bleiben die Wertstoffhöfe Hof, Oberkotzau und Selbitz am Freitag, 24.3.23 geschlossen.
Wegen der Warnstreiks im öffentlichen Dienst bleiben die Wertstoffhöfe Hof, Oberkotzau und Selbitz am Freitag, 24.3.23 geschlossen.
das Eisenbahn-Bundesamt startet am 13. März 2023 die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Kommunen. In den kommenden sechs Wochen können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich bis zum 24. April 2023 zu ihren Lärmproblemen äußern. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.
Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Beteiligungsphase wird sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch Kommunen die Möglichkeit gegeben, ausführlich ihre Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes darzustellen. Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf seines Lärmaktionsplanes. Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.
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Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste des Marktes Oberkotzau.
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in den von Gerichten dazu berufenen Gemeinden und Städte Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkam-mern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in ho-hem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie auszugsweise im Einwohnermeldeamt. Sie können Ihre Vorschläge bis zum 12.04.2023 schriftlich an uns bei folgender Stelle persönlich abgeben:
Markt Oberkotzau
Einwohnermeldeamt (Zimmer-Nr. 101) Am Rathaus 2
95145 Oberkotzau
Wir benötigen folgende Angaben:
Sie können das Bewerbungsformular gerne bereits vor Ihrer Vorsprache online herunterladen und ausfüllen. Das Formular und weitere Informationen finden Sie unter www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/
Um Fehler beim Ausfüllen der Grundsteuererklärung zu vermeiden, hat Herr Drews vom Finanzamt Hof folgende Tipps für Sie:
Nutzen Sie für jedes Grundstück das Aktenzeichen, welches Sie in der Regel mit dem Informationsschreiben im 1. Halbjahr mitgeteilt bekommen haben. Für jedes Aktenzeichen ist eine vollständige Grundsteuererklärung (Hauptvordruck und Anlage Grundstück bzw. Anlage Land- und Forstwirtschaft) abzugeben.
Bei Gebäuden, die ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden, ist keine Nutzfläche anzugeben. Die Grundsteuer berechnet sich hier nach der Wohnflächenverordnung. Zubehörräume (wie z.B. Kellerräume, Hei-zungsräume, …) bleiben außer Ansatz. Sie sind beim privaten Wohnhaus weder Wohnfläche noch Nutzfläche.
Bei zu einer Wohneinheit gehörenden Garagen ist in fast allen Fällen ein Freibetrag von 50 m² vorgesehen. Für Nebengebäude von untergeordneter Bedeutung und in unmittelbarer Nähe zur Wohnung, zu der sie gehören, (z. B. Gartenhaus) gilt ein Freibetrag von 30 m². Diese Freibeträge müssen Sie auf der Anlage Grundstück berücksichtigen. Übersteigt jeweils die gesamte Nutzfläche nicht den genannten Freibetrag, tragen Sie bitte 0 m² ein.
(Beispiel: Garage 45 m² ð Freibetrag 50 m² ð Eintrag 0 m²).
Bei Streuobstwiesen, Wiesen- und Waldflurstücken ist besonders zu prüfen, ob sie zur Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) oder zur Grundsteuer B (Grundstücke des Grundvermögens) gehö-ren. Auch Privatleute können unter die Grundsteuer A fallen (z. B. an einen Landwirt verpachtete Wiesen).
Wer?
Bis zum 30. April 2023 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer (Stichtag 1. Januar 2022) von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft eine Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abgeben.
Wie?
Die Grundsteuererklärungen können Sie entweder elektronisch über ELSTER – Ihr Online Finanzamt unter www.elster.de oder auf Papier abgeben. Die Vordrucke stehen Ihnen im Internet, bei uns im Finanzamt Hof mit den Außenstellen Naila und Münchberg oder bei Ihrer Kommune zur Verfügung.
Wo gibt es Hilfe?
Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit vor Ausfüllen der Formulare die Video-Ausfüllanleitungen unter www.grundsteuer.bayern.de – die Videos dauern jeweils nur ca. 15 Min, die Zeit lohnt sich.
Für weitergehende Fragen steht Ihnen gerne unsere Hotline zur Verfügung.
Grundsteuer-Hotline: 089/ 30 70 00 77
Mo – Do: 08:00 – 18:00 Uhr
Fr: 08:00 – 16:00 Uhr
Weitere wichtige Informationen:
1.
Sollten Sie bereits eine fehlerhafte Erklärung abgegeben haben, können Sie gegen die erhaltenen Bescheide innerhalb der Frist von einem Monat Einspruch einlegen. Sind aus Ihrer Sicht mehrere Bescheide falsch (z. B. Bescheide über die Grundsteueräquivalenzbeträge und den Grundsteuermessbetrag), sind gegen alle Bescheide jeweils eigene Rechtsbehelfe erforderlich. Fällt Ihnen der Fehler erst nach Ablauf der Frist auf, müssen Sie dies Ihrem Finanzamt mitteilen und wird der Fehler zumindest für die Zukunft korrigiert.
2.
Der ab dem 01.01.2025 zu zahlende Grundsteuerbetrag ergibt sich erst aus dem Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde, die im Jahr 2024 hierfür ihre Hebesätze neu festsetzen wird. Deshalb sind Vergleichsrechnungen mit den aktuellen Hebesätzen nicht sinnvoll.
Der Baufortschritt des kommunalen Kinderhorts, in dem ab dem Schuljahr 2023/2024 Schüler und Schülerinnen der 1. bis 4. Klasse betreut werden, liegt aktuell im Zeitplan. Geplanter Betriebsbeginn ist Freitag, der 1. September 2023.
Ab sofort haben interessierte Eltern die Möglichkeit einen Betreuungsplatz für ihr Kind bzw. ihre Kinder zu reservieren.
Die Voranmeldung steht zum Download auf der Homepage der kommunalen Kindertagesstätte unter https://kommkita.oberkotzau.de oder direkt hier zum Download zur Verfügung. Zudem ist sie persönlich im Rathaus zu erhalten.
Ansprechpartnerin: Frau Burkel, Tel 09286 941-41, Mail: burkel.nadine@oberkotzau.de
Relaunch „Digitaler Markplatz“ – Ihr Engagement wird belohnt!
Integriertes Digitales Entwicklungskonzept (IDEK) Nördliches Fichtelgebirge
Der interkommunale Zusammenschluss Nördliches Fichtelgebirge (NöFi), bestehend aus den neun Kommunen Kirchenlamitz, Marktleuthen, Oberkotzau, Röslau, Schönwald, Schwarzenbach an der Saale, Sparneck, Weißenstadt und Zell im Fichtelgebirge, ist Teil des Modellprojekts „Smart Cities Smart Regions“ des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.
Im Rahmen des IDEKs wird seit März 2021 bis Oktober 2022 eine kommunale Digitalisierungsstrategie für das NöFi entwickelt. Herzstück der Strategie ist der Digitale Marktplatz, eine Webseite als Beteiligungsplattform für alle Bürgerinnen und Bürger des NöFis.
Seit dem 19. April ist die Fortschreibung des Digitalen Marktplatzes online. Während sich der Marktplatz in seiner ersten Version auf das Erleben des NöFi-Raumes aus verschiedenen Nutzerperspektiven mit zahlreichen Analysekarten und Grafiken beschränkte, ist nun auch das Digitalisierungskonzept samt räumlichen Leitbild online. Darüber hinaus werden die vier Themenfelder Landschaft, Leben, Bewegen und Wirtschaften hinsichtlich ihres Digitalisierungspotenzials beleuchtet und verschiedenste Ansätze für Pioniergemeinden und Allianzen im NöFi skizziert.
Bürgerinnen und Bürger aus den NöFi-Gemeinden sind herzlich eingeladen, sich auf dem Digitalen Marktplatz selbst ein Bild zu machen. Das mit der Aufgabe betraute Planungsteam ist über Rückmeldungen zur bisherigen Konzeption dankbar und freut sich über Hinweise aus der Bevölkerung hinsichtlich möglicher Anknüpfungsmöglichkeiten für eine konkrete digitale Entwicklung im NöFi.
Anknüpfungsmöglichkeiten könnten bspw. bereits digitale, vielleicht auch informelle Angebote wie die Whats-App-Gruppe für Fahrgemeinschaften zum Fußballtraining sein. Aber auch heute Analoges wie bspw. ein spannendes Vereinsarchiv könnte ein Digitalisierungspotenzial für die Zukunft darstellen, wenn durch dessen Digitalisierung ein Mehrwert geschaffen wird.
Haben sie eine kreative Idee, was es im NöFi zu digitalisieren gilt? Dann schreiben Sie dem Planungsteam: noefi@berchtoldkrass.de (10 MB max.)
Neben einer kurzen textlichen Erläuterung ihrer Idee können auch Zeichnungen oder Fotos mit eingereicht werden. Bitte vergessen Sie nicht ihren Namen und ihre Gemeinde zu nennen.
Unter allen Einreichungen werden attraktive Preise verlost!
Das Staatliche Bauamt Bayreuth bietet ab sofort unter
www.ortsumfahrung-oberkotzau.de
eine eigenständige Informationsplattform zum Ortsumfahrung Fattigau – Oberkotzau an. Das Onlineangebot soll Bürgerinnen und Bürger sowie alle Interessierten in der Bauvorbereitungsphase als Anlaufstelle zum Projekt dienen. Die Funktionen der Informationsplattform werden sukzessive erweitert sowie Beiträge fortlaufend auf dem aktuellen Stand der Bauvorbereitungen gehalten.
Die Informationsplattform bietet als zentralen Bestandteil eine Newsletterfunktion. Neuigkeiten zu aktuellen Themen der Umfahrung sowie bauvorbereitende Tätigkeiten können hier abgerufen werden. Darüber hinaus wird das Angebot mit weiteren Funktion sowie Medienbeiträgen erweitert. So wird auch ein Rundgang auf der künftigen Trasse in der virtuellen Besucherplattform möglich sein. Das Staatliche Bauamt freut sich alle Interessierten auf der Internetplattform begrüßen zu dürfen.
Staatliches Bauamt Bayreuth
Die DSK Nürnberg (Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH) hat mittlerweile die Ergebnisse der Eigentümerbefragung zur EntwicklungOberktzaus – hier vor allem die Bereiche „Orskern“ und „Hofer Straße/Schwarzenbacher Straße“ veröffentlicht.
Die Auswertung finden Sie hier
Über eine interaktive Karte haben alle Mitbürger Oberkotzaus die Möglichkeit sich an der Entwicklung Oberkotzaus zu beteiligen,ihre Anregungen zur zukünftigen Entwicklung der Marktgemeinde Oberkotzau einzubringen und sich mit Mitbürger:innen über Ideen auszutauschen.
Die interaktive Karte finden Sie auf unserer Projekthomepage www.zukunft-oberkotzau.com . Nutzen Sie die interaktive Karte und werden Sie Teil der zukünftigen Entwicklung Oberkotzaus!
Unter der Website www.noefi.bauchplan.de geht es seit Anfang November zum „Digitalen Marktplatz“ des Nördlichen Fichtelgebirges.
Oberkotzau ist eine der neun Kommunen des Nördlichen Fichtelgebirges. Dieses wurde als interkommunaler Zusammenschluss vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr als Modellprojekt „Smart Cities Smart Regions“ ausgewählt.
Unter dem Motto „Das gute Leben Nördliches Fichtelgebirge“ machen sich die neun Kommunen seit März 2021 gemeinsam auf den Weg ein Integriertes Digitales Entwicklungskonzept (IDEK) zu erarbeiten.
Als räumliches Leitbild dient das IDEK den Gemeinden als Rahmen für eine zukünftige räumliche Entwicklung mit besonderem Augenmerk auf das Querschnittsthema der Digitalisierung und dessen Potenziale. Des Weiteren umfasst das IDEK die Themenfelder Siedlungsstruktur, Mobilität, Versorgungsstruktur und Nutzungsverteilung, Freiraum und erneuerbaren Energien und nicht zuletzt die örtliche Bevölkerungsstruktur.
Als Bürger*innen von Oberkotzau sind sie herzlich eingeladen, sich auf dem „Digitalen Marktplatz“ über den IDEK-Prozess zu informieren und aktiv zu beteiligen. Auf dem Marktplatz können sie das Nördliche Fichtelgebirge aus der Perspektive unterschiedlicher Personengruppen erleben und sowohl gemeinsame als auch konkurrierende Interessenslagen kennenlernen.
Mit welchen Personen sympathisieren sie? In welchen Punkten möchten Sie gerne widersprechen? Über persönliche Datenspenden und Onlineumfragen können sie dem Planungsteam direkt Feedback geben und Einfluss auf die weitere Bearbeitung nehmen.
Hier geht es zum Marktplatz: www.noefi.bauchplan.de