Steuerzahlungen und fällige Verbrauchsgebühren für das I. Quartal 2026
Die 1. Rate der Gewerbesteuer und der Grundsteuer 2026 und die 1. Vorauszahlung der Verbrauchsgebühren 2026 ist am 15. Februar 2026 zur Zahlung fällig.
Zahlungen sind auf ein Konto des Marktes Oberkotzau (bei allen Oberkotzauer Kreditinstituten) so zu leisten, dass der Betrag am 15.02.2026 dem Konto des Marktes Oberkotzau gutgeschrieben ist. Die Höhe ist aus den zuletzt zugestellten Bescheiden ersichtlich.
Bei Zahlungsverzug müssen Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet werden.
Markt Oberkotzau
Breuer
Erster Bürgermeister