Skip to content Skip to main navigation Skip to footer

Autor: Sabine Oltsch

Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen

Briefwahl beantragen – einfach und schnell

Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen,
auch zu dieser Wahl ist es wieder möglich, die Briefwahlunterlagen einfach und schnell per QR-Code zu beantragen. Einfach Code mit dem Smartphone einscannen und den Anweisungen folgen.

Hundesteuer

Die Hundesteuer für das Jahr 2025 ist für die über vier Monate alten Hunde, gemäß der Satzung für die Erhebung der Hundsteuer vom 07.09.2020, mit dem Jahresbetrag
am 01. März 2025
fällig.

Die Hundesteuer beträgt außer in den Steuerermäßigungs- und Steuerbefreiungsfällen gemäß der Satzung für die Erhebung der Hundsteuer vom 07.09.2020:

45,– Eurofür den ersten Hund
70,– Eurofür den zweiten Hund
90,– Eurofür jeden weiteren Hund
350,– Eurofür jeden Kampfhund

Wer einen über vier Monate alten Hund hält, muss ihn innerhalb eines Monats nach Anschaffung im Steueramt, Am Rathaus 2, Zimmer Nr. 208, anmelden.

Wer einen unter vier Monate alten Hund hält, muss ihn innerhalb eines Monats nach Vollendung des vierten Lebensmonats im Steueramt, Am Rathaus 2, Zimmer Nr. 208, anmelden.

Markt Oberkotzau
Breuer
Erster Bürgermeister

Steuerzahlungen und fällige Verbrauchsgebühren für das I. Quartal 2025

Die 1. Rate der Gewerbesteuer und der Grundsteuer 2025 und die 1. Vorauszahlung der Verbrauchsgebühren 2025 ist
am 15. Februar 2025
zur Zahlung fällig.

Zahlungen sind auf ein Konto des Marktes Oberkotzau (bei allen Oberkotzauer Kreditinstituten) so zu leisten, dass der Betrag am 15.02.2025 dem Konto des Marktes Oberkotzau gutgeschrieben ist. Die Höhe ist aus den zuletzt zugestellten Bescheiden ersichtlich.

Bei Zahlungsverzug müssen Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet werden.

Markt Oberkotzau
Breuer
Erster Bürgermeister

Informationen zur Bundestagswahl 2025

Anträge auf Erteilung von Briefwahlunterlagen können von Personen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, bis Freitag, 21.02.2025, 15.00 Uhr gestellt werden (§ 27 Abs. 4 Satz 1 Bundeswahlordnung).

„Ersatzwahlscheine“ für bereits beantragte, aber nicht zugegangene Wahlscheine, werden bis Samstag, 22.02.2025, 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr ausgehändigt.

Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten erhalten spätestens bis zum 2. Feb-ruar 2025 von ihrer Gemeinde eine Wahlbenachrichtigung. In das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl 2025 sind alle Wahlberechtigten eingetragen worden, die am 12. Januar 2025 – dem 42. Tag vor der Wahl – bei der Meldebehörde ihrer Gemeinde mit Hauptwohnung gemel-det waren. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind und an der Wahl teil-nehmen wollen, müssen einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen. Der Antrag ist gleichzeitig ein Antrag auf Erteilung eines Wahl-scheins für die Briefwahl und kann bereits jetzt gestellt werden.

Ein Wahlberechtigter, der nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält bis spätestens Sonntag, 23.02.2025, 15.00 Uhr auf Antrag einen Wahlschein,

  • wenn er nachweist, dass er ohne Verschulden die Antragsfrist auf Eintragung in das Wählerverzeichnis versäumt hat,
  • wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Frist entstanden ist, (z. B. durch Einbürgerung).
  • wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

Sonderöffnungszeiten hierzu:
Dienstag, 18.02.2025:            14.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch, 19.02.2025:            14.00 – 16.00 Uhr
Freitag, 21.02.2025:               08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Samstag, 22.02.2025:            08.00 – 12.00 Uhr
Sonntag, 23.02.2025:             08.00 – 15.00 Uhr

Alle weiteren Informationen können Sie den amtlichen Bekanntmachungen, welche an den Anschlagtafeln bekanntgemacht werden.

Oberkotzau, den 22.01.2025

Mikrozensus 2025 startet: 130 000 Bürgerinnen und Bürger werden befragt   

Mikrozensus liefert wichtige Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung
Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig. Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung.  

Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Im Rahmen dieser Erhebung geben in Bayern jedes Jahr rund 130 000 Personen in etwa 60 000 Haushalten stellvertretend für alle Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Auskunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen. Damit tragen sie dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Nur durch verlässliche, qualitativ hochwertige Daten können politische Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung von Armut, zur Förderung von Kinderbetreuung oder zur Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden.  

Wer muss teilnehmen und wie läuft die Mikrozensuserhebung ab?  
Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren, das zunächst Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus auswählt. Befragt werden die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Gebäude. Ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte konkretisieren dazu die Stichprobe über die Klingelschilder. Dabei können sie sich als Erhebungsbeauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik ausweisen.    Anschließend werden die ausgewählten Haushalte vom Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden sie ausführlich über die Erhebung informiert. Sie können die Fragen des Mikrozensus entweder im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung beantworten. Für die Telefoninterviews sind bayernweit etwa 130 Erhebungsbeauftragte im Einsatz, die dafür sorgfältig ausgewählt und geschult wurden. Die Befragungen finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt.  

Es besteht Auskunftspflicht.  
Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer Ergebnisse treffen. Um dies zu gewährleisten, besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Dabei unterliegen die Einzelangaben der Befragten einer strengen Geheimhaltung, die keine Rückschlüsse auf die Daten einzelner Personen zulässt.    

Hinweise: Was unterscheidet den Mikrozensus vom Zensus?  
Die Begriffe „Zensus“ und „Mikrozensus“ sorgen immer wieder für Verwechslung. Bei näherer Betrachtung lassen sich die beiden statistischen Erhebungen jedoch gut unterscheiden:   Der Zensus ist die größte amtliche Statistik Deutschlands und findet als eine Art Großinventur der Gesellschaft alle 10 Jahre statt. Diese Erhebung dient der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. In der Personenbefragung des Zensus 2022 wurden ca. 13 Prozent der Bevölkerung zu demografischen Merkmalen befragt. Zusätzlich wurden in der Gebäude- und Wohnungszählung als Vollerhebung Merkmale wie Wohnfläche, Heizungsart, Ausstattung und Kaltmiete für alle Wohngebäude und Wohnungen in Bayern erhoben.   Der Mikrozensus findet im Unterschied zum Zensus jährlich statt. Mit einem Prozent der Bevölkerung werden deutlich weniger Personen befragt. Im Mittelpunkt stehen hier Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie deren Entwicklung. Auskunftspflicht besteht für beide Erhebungen.  

Weitere Informationen:  
Ausführliche Informationen zum Mikrozensus finden Sie unter:   https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html. Zusätzlich informiert ein Erklärvideo über den Mikrozensus, warum er durchgeführt wird, wie die Haushalte zufällig ausgewählt werden, warum sie mitmachen müssen und was mit ihren Antworten passiert: statistik.bayern.de/mam/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/v3-statistischesbundesamt-mikrozensus-de-ut.mp4.

Spatenstich zum Bau der Ortsumgehung Fattigau – Oberkotzau

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

nach knapp 30 Jahren der Planung, notwendiger Verfahrensschritte, Planfeststellungsverfahren, gerichtlicher Überprüfung und einem Bürgerentscheid fand auf Einladung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr am 18. Oktober 2024 der feierliche Spatenstich der 5,61 km langen Umfahrungsstrecke statt. Mit dabei waren u. a. Martin Schöffel (Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat), Thomas Engel (Regierungsvizepräsident Oberfranken), Uwe Zeuschel (Amtsleiter des Staatlichen Bauamtes Bayreuth), MdL Kristan von Waldenfels, Landrat Dr. Oliver Bär, Angela Bier (Bürgermeisterin der Stadt Hof) und Hans-Peter Baumann (1. Bürgermeister der Stadt Schwarzenbach/Saale) sowie zahlreiche Bürgerinnen und Bürger und Pressevertreter. Die Fertigstellung ist für das Jahr 2030 geplant, die fortgeschriebenen Gesamtkosten von 60,5 Mio € trägt der Freistaat Bayern.

Die ersten Schritte zum Bau der Ortsumgehung Fattigau – Oberkotzau fanden bereits im Jahr 1995 statt. Wesentliche Meilensteine waren

  • 1999 Flächennutzungsplanänderung mit Aufnahme einer Westumgehung
  • 2001 Maßnahme im 6. Ausbauplan für Staatsstraßen in Bayern in der 1. Dringlichkeit enthalten
  • 2005 Festlegung einer Vorzugsvariante (Westumgehung)
  • 2011 – 2014 Planfeststellungsverfahren mit Planfeststellungsbeschluss
  • 2019 BayVGH lehnt sämtliche Anträge auf Zulassung zur Berufung nach erfolgtem Klageverfahren vor dem VG Bayreuth ab
  • 2021 Bürgerentscheid zum Bau der Ortsumgehung
  • 2024 Baubeginn und feierlicher Spatenstich

Es liegt nun an uns allen, die Zukunft unserer Heimatgemeinde mit den gewonnenen Möglichkeiten, z. B. der Gestaltung unserer Ortsmitte, aktiv zu gestalten –  alle Möglichkeiten hierfür haben wir.

Mit herzlichen Grüßen
Ihr
Stefan Breuer
Erster Bürgermeister

Hofer LandBus fährt jetzt auch in Oberkotzau

Am 15. Oktober wurde die nächste große Ausbaustufe des Hofer LandBusses realisiert: Das innovative Nahverkehrssystem wurde auf die Kommunen rund um die Stadt Hof ausgeweitet, so dass der Hofer LandBus nun im Großteil des Landkreises Hof zur Verfügung steht. Zudem gibt es 18 Haltestellen in der Stadt Hof als Anknüpfungspunkte an das System. 

„Mobilität ist ein Schlüssel zu mehr Lebensqualität vor Ort. Deshalb bauen wir den Hofer LandBus schrittweise weiter aus. Die Nutzerzahlen machen deutlich: Ein digitales bedarfsgesteuertes System wie der Hofer Landbus ist aktuell das System der Wahl, das sich die Menschen wünschen und dass sie brauchen“, so Landrat Dr. Oliver Bär.

Folgende zehn Kommunen erhielten eigene Bediengebiete: Feilitzsch, Helmbrechts, Köditz, Konradsreuth, Leupoldsgrün, Oberkotzau, Schauenstein, Schwarzenbach an der Saale, Töpen, Trogen. In den neuen LandBus-Gemeinden wurden rund 650 LandBus-Haltestellen festgelegt. Im bisherigen LandBus-Gebiet stehen damit ca. 800 Haltestellen zur Verfügung.

Neu: Neue kostenlose Rufnummer für alle, Trittstufen an den Bussen

Zwei zusätzliche Neuerungen gibt es für Fahrgäste des Hofer LandBusses ab Oktober: Für alle telefonischen Buchungen des Hofer LandBusses (auch in den bisherigen Bediengebieten) gibt es eine neue Telefonnummer: 0800 770 3300 (gilt auch für bisherige Bediengebiete; kostenlos für Anrufe aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise können abweichen). Wie von vielen Fahrgästen gewünscht, wurden alle Busse mit ausfahrbaren Trittstufen für bequemeres Ein- und Aussteigen ausgestattet.

Das System

Das bewährte System des Hofer LandBusses wird auch das neue Gebiet übertragen. In Kürze erklärt:

  • Der Hofer LandBus fährt an 365 Tagen im Jahr vom 6.00 bis 23.00 Uhr ausschließlich auf Anfrage der Fahrgäste, ohne festen Fahrplan und ohne feste Routen.
  • Der Hofer LandBus ergänzt das Bus- und Bahnnetz. Er ist an festgelegte Bediengebiete gebunden, knüpft darin an bestehende ÖPNV-Verbindungen an, soll diese jedoch nicht ersetzen.
  • Es gibt nun insgesamt rund 1.450 festgelegte Haltestellen, zu denen ein Bus bestellt werden kann. Von dort geht es dann zur Wunsch-Haltestelle innerhalb des jeweiligen Bediengebietes.
  • Pro Fahrt wird ein Einheitsfahrpreis von 3 Euro fällig (Kinder unter 6 Jahren und Schwerbehinderte mit Wertmarke frei). Das Deutschlandticket und die VGN-Verbundtickets gelten auch für Fahrten mit dem Hofer LandBus.
  • Die Buchung ist per App und per Telefon möglich. Empfohlen wird die Buchung per App, da dort auch Vorausbuchungen mit einem Vorlauf von bis zu acht Tagen möglich sind.
  • Die Hofer LandBus-App steht im Google-Playstore sowie im Apple-App-Store zum kostenlosen Download zur Verfügung.
  • Weitere Informationen unter www.hofer-landbus.de

Zur Funktionsweise erklärt Michael Stumpf, beim Landkreis Hof zuständig für den ÖPNV: „Das Angebot des Hofer LandBusses ist auf kurze und mittlere Strecken sowie auf die Anbindung an den bestehenden Nahverkehr ausgelegt. Um größere Distanzen innerhalb des Landkreises zurückzulegen, wird die Hofer-LandBus-App den Nutzer auf die bestehenden Verbindungen von Bus und Bahn verweisen.“

Das System weist die Fahrgäste bei der Anfrage auf reguläre Fahrten der vorhandenen Bus- oder Bahnunternehmen hin. Sollte innerhalb von bis zu 35 Minuten auch ein Angebot von Bus oder Bahn bestehen, wird der Fahrgast auf dieses verwiesen und es steht keine Hofer-LandBus-Fahrt zur Verfügung.

Die Bediengebiete

Wie für die bisherigen Kommunen wurden auch für die neu erschlossenen Kommunen feste Bediengebiete definiert, innerhalb derer Fahrten möglich sind. Dabei gilt folgendes Grundprinzip: Fahrten sind immer mindestens innerhalb des eigenen Gemeindegebietes sowie in das Gebiet aller Nachbargemeinden möglich. Darüber hinaus kommen für manche Gemeinden weitere angebundene Orte hinzu. „Hintergrund sind bisherige, etwa durch Anruflinientaxis bereits bestehende Verbindungen, die erhalten bleiben sollen, erklärt Michael Stumpf. „Keine Gemeinde soll durch den Hofer LandBus eine schlechtere Anbindung haben als bisher.“

Auch für die bereits bestehenden Bediengebiete ergeben sich durch die hinzukommenden Gemeinden neue Fahrtmöglichkeiten. Von Oberkotzau sind Fahrten nach Oberkotzau, Döhlau, Hof, Konradsreuth, Rehau und Schwarzenbach an der Saale möglich.

Die Haltestellen in Oberkotzau

Alle Haltestellen im Überblick:

  • Wustuben 2
  • Autengrün, Am Langen Holz 3 / Holzwiese 2
  • Autengrün, Oberpferdter Str. 3
  • Autengrün, Pfaffengrüner Str. 1
  • Pfaffengrün 3
  • Fattigau, Hauptstr. 4
  • Fattigau, Am Anger/Heidberg
  • Fattigau, Heidberg 2
  • Fattigau, Braukeller / Hauptstraße 26a
  • Fattigau, Fletschenreuther Straße 9
  • Fattigau, Siehrweg 2
  • Haideck / HO12
  • Ostpreußenstraße 8
  • Am Rathaus 2
  • Friedrichsruh
  • Reuthstr. 3 / An d. Veida
  • Veitastraße 37
  • Hochstr. 3
  • Hochstr. 2
  • Bahnhof
  • Lutherstift / Eingang Ost
  • Beethovenstrasse 12
  • Carl-Orff-Str. 4
  • Kautendorfer Str. 33
  • Heinrich-Lörner-Str. 20
  • Marktplatz 5
  • Schloss / Schlossstraße 1
  • Summa-Park / Fabrikstraße / Fernwehpark
  • Schloßparkstr. 2A
  • Schwesnitztalblick
  • Ochsenkopfweg 1
  • Von-Kotzau-Str. 1
  • Haidecker Str. 10a (untere Gabelung)
  • Haidecker Str. 34
  • Haidecker Str. 46 / Luisenburgstr.
  • An d. Galgenleite 1
  • Fitness Arena/Gamma / Ziegeleistr. 2
  • Dehner / Ziegeleistr. 3
  • Norma / Parkplatz
  • Schaumberg 8A
  • Netto / Parkplatz
  • Eppenreuther Weg 17
  • Gealan / Hofer Str. 69
  • Goethestr./Kolpingweg 1-9
  • St. Antonius-Str. 4
  • Raiffeisenbank / Hofer Str. 44
  • Konradsreuther Str. 21
  • Konradsreuther Str. 63
  • Am Wendler 2-4
  • Plärrer 1
  • Birkenweg 9
  • Westendstr. 13
  • Bürgerstr. 27
  • Hofer Str. 2 (alte Sparkasse)
  • Tankstelle / Schwarzenbacher Str. 25
  • Baugenossenschaftsstr. 19 / Krummer Weg
  • Friedhof / Friedhofstr. 6
  • Autengrüner Str. 1 (Kindergarten)
  • Ringsiedlung 32
  • Autengrüner Str. 31
  • Autengrüner Str. 73 (Schrebergärten)
  • Porschnitzweg / Sportplatz
  • Hohe Wart / Porschnitzweg / Ecke Schlesierstraße
  • Lilienthalstr. 25
  • Lilienthalstr. 7 / Robert-Bosch-Str.
  • Zeppelinstr. 23 / Lindberghstr.
  • Wernher-von-Braun-Str. 15 / Hermann-Oberth-Str.
  • Robert-Bosch-Str. 1 / Wernher-von-Braun-Str.
  • Schwarzenbacher Str. 31 (alter Netto)

Anbindung der Stadt Hof

Durch die jetzige Ausbaustufe sind mit dem Hofer LandBus auch Fahrten aus 13 angrenzenden Bediengebieten des Landkreises Hof in die Stadt Hof hinein und heraus möglich. Nicht möglich sind LandBus-Verbindungen innerhalb der Stadt Hof.

Dafür wurden in Abstimmung mit der Stadt Hof 18 Hofer LandBus-Haltestellen an verkehrsgünstigen bzw. vielfrequentierten Orten im Stadtgebiet festgelegt:

  • Agentur für Arbeit
  • Anspann/Klinikum
  • Berliner Platz
  • Busbahnhof (Bergstraße)
  • Friedhof/Haupteingang
  • Friedhof/Marktkauf
  • Hallenbad
  • Hauptbahnhof
  • Hochschule
  • Landratsamt
  • Milchhof
  • Münsterschule
  • Breslaustraße (Nahversorgungszentrum Christoph-Klauß-Straße)
  • Torhausstraße (Nahversorgungszentrum Leopoldstraße)
  • Oberes Tor
  • Rathaus
  • Theater/Freiheitshalle
  • Untreusee

Informationen

Alle Informationen werden auf der LandBus-Website www.hofer-landbus.de zur Verfügung gestellt. Zudem ist ein LandBus-Flyer im Rathaus erhältlich, der die wichtigsten Informationen zusammenfasst.

Über das Pilotprojekt Hofer LandBus

Der Hofer LandBus wurde 2019 als Pilotprojekt auf dem Gebiet der Kommunen Rehau und Regnitzlosau gestartet und zunächst für ein Jahr erprobt. Aufgrund seines Erfolgs wird das System schrittweise auf den gesamten Landkreis Hof ausgeweitet. Nach den Frankenwald-Gemeinden 2022 folgt nun eine großflächige Ausdehnung sowie die Anbindung an die Stadt Hof. Zu den bisher bestehenden inzwischen rund 800 LandBus-Haltestellen kommen nun zirka 650 weitere hinzu. Für die Zukunft ist final noch die Erschließung des Raums Münchberg geplant, der aktuell bereits durch das AST Münchberg versorgt wird. Das Verkehrsprojekt wird durch das Förderprogramm „Mobilität im ländlichen Raum“ des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr gefördert.

Back to top