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Bodenrichtwerte für Oberkotzau ab 01.01.2026

Vollzug des Baugesetzbuches i.d.F. d. Bek. v. 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 192) i.V.m. der
Bayerischen Gutachterausschussverordnung vom 5. April 2005 (GVBl. S. 88, BayRS 2130-2-B), zuletzt geändert durch die §§ 1 und 2 der Verordnung vom 24. Mai 2022 (GVBl. S. 246)

Richtwertermittlung zum 1. Januar 2026

Der Gutachterausschuss beim Landratsamt Hof hat in seiner Sitzung am 28.05.2026 auf Grundlage der bis zum 31.12.2025 eingegangenen notariellen Kaufverträge die Bodenrichtwerte für die Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises Hof gemäß § 12 der Gutachterausschussverordnung zum Stichtag 01.01.2026 neu ermittelt. Die Bodenrichtwerte stellen durchschnittliche Lagewerte dar, die aus den Jahren 2024 und 2025 vereinbarten Quadratmeterpreisen abgeleitet wurden.

Soweit aktuelle Kaufpreise für das Gebiet fehlen, wurden Werte aus vergleichbaren Gebieten innerhalb der Gemeinde oder in anderen Gemeinden mit analogen Lagemerkmalen herangezogen. Gegebenenfalls wurden ältere Kaufpreise zur Festsetzung des Bodenwertes genutzt, die an die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse des Bewertungsgebietes angepasst (qualifizierter Lagevergleich) wurden.

Die Niederschrift mit den so ermittelten Richtwerten liegt im Rathaus des Marktes Oberkotzau,
Am Rathaus 2, 95145 Oberkotzau, Zimmer Nr. 102, vom

22.07.2026 bis 28.08.2026

während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht aus.

Nach Ablauf der Auslegungsfrist sind gebührenpflichtige Auskünfte über die Richtwerte bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Landratsamt Hof, Schaumbergstraße 14, 95032 Hof)
erhältlich. Für die Auskunft wird pro Bodenrichtwert eine Gebühr von 30,00 € erhoben. Die vollständige Bodenrichtwertliste kann gegen eine Gebühr von 150,00 € erworben werden.

Oberkotzau, den 21.07.2026
Markt Oberkotzau
gez. Breuer
Erster Bürgermeister

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