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News & Ankündigungen

Neue Preise für Reisepässe

Reisepass ab 24 J.                              70€

Reisepass ab 24 J. mit 48 Seiten       92€

Reisepass ab 24 J. Express             102€

Bitte denken Sie daran, Ihre Ausweisdokumente rechtzeitig vor Reisebeginn zu beantragen, da eine mehrwöchige Lieferzeit und ggf. Verzögerungen (Urlaubszeit) mit einzurechnen sind!

3. Oberkotzauer Garagenflohmarkt

am Sonntag, 14. April 2024
(parallel zum Oberkotzauer Frühlingsmarkt)

Auch in diesem Jahr organisiert die UWO parallel zum Frühlingsmarkt einen Garagenflohmarkt: jeder, der seinem Haushalt eine Frühlingskur unterziehen will, ist herzlich eingeladen mitzumachen.

wann?       Sonntag, 14.04.2024 von 11:00 – 17:00 Uhr
wo?            in ganz Oberkotzau
wer?          jeder der teilnehmen möchte, zuhause, mit leicht zugänglichem Platz (z.b. Garage)
wie?           Voranmeldung ab jetzt möglich
(gern mit Kategorien was verkauft wird)
          an:   
          oder über folgendes Anmeldeformular:
https://forms.office.com/e/3LkuTQu9JC
es fallen keine Gebühren an

Die Verkaufsstationen werden kurz vor dem 14.04.2024 ausgelegt und über eine digitale Karte auf der Homepage der UWO veröffentlicht. 

Wochenmarkt

Auch in diesem Jahr macht der Oberkotzauer Wochenmarkt ab Dezember eine kurze Winterpause. Herr Reichenberger wird aber im gesamten November – letztmalig am 28.11. – mit seinem reichhaltigen Angebot an Obst, Gemüse, Käse, Wein, etc. noch vor Ort sein. Die Fischhändlerin Petra Röttger ist am Donnerstag, den 7. November zum letzten Mal in diesem Jahr auf dem Wochenmarkt.

Ab Mitte März 2025 wird der Markt dann, wie gewohnt jeden Donnerstag von 8.00 – 12.00 Uhr, wieder starten.

Neuer Kalender „Oberkotzau im Wandel der Jahreszeiten“

Vor kurzem ist ein neuer Kalender mit Motiven aus Oberkotzau erschienen. Herausgegeben wird dieser vom Markt Oberkotzau, die Gestaltung und die Fotografien stammen von Oliver Geipel aus Oberkotzau.

Dieser immerwährende Kalender ist in der Gemeindekasse für einen Unkostenbeitrag von 5,00 € erhältlich.

Öffentlichkeitsbeteiligung für Bürgerinnen und Bürger

an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes (Runde 4)

Das Eisenbahn-Bundesamt startet am 20. November 2023 die
zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der
Lärmaktionsplanung. Bis zum 2. Januar 2024 können sich alle
Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland an der
Lärmaktionsplanung (Runde 4) beteiligen. Hierfür hat das
Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform auf der
Internetseite laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.
In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung haben die
Menschen die Möglichkeit, sich umfassend zum Entwurf des
Lärmaktionsplans (Runde 4) sowie zum Verfahren der
Lärmaktionsplanung und der Öffentlichkeitsbeteiligung zu
äußern. Der Entwurf zum Lärmaktionsplan steht allen Interessierten
auf der genannten Beteiligungsplattform zur Verfügung.
Eine Beteiligung ist für Bürgerinnen und Bürger ohne Anmeldung
oder Registrierung möglich. Lediglich eine E-Mail-Adresse muss
angegeben werden. Jede Person kann sich nur einmal beteiligen.
Weitere Informationen zur Teilnahme finden alle Interessierten auf
laermaktionsplanung-schiene.de .

Bayernweiter Lärmaktionsplan: Beteiligung der Öffentlichkeit startet

Ab sofort beginnt die Öffentlichkeitsbeteiligung zum bayernweiten Lärmaktionsplan (LAP). Ziel des LAP ist es, unter Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger, vorhandene Lärmprobleme zu analysieren und ggf. zu beheben sowie ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen.

In Bayern ist die Regierung von Oberfranken mit der Lärmaktionspla-nung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen innerhalb von Ballungsräumen beauftragt. Das betrifft über 1.300 Gemeinden in Bayern.

In der jetzt anlaufenden ersten Phase erhalten die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, ihre persönliche Lärmsituation mitzuteilen.

Bis 30. September 2023 kann jeder, der sich durch Lärm von Hauptver-kehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und Bundesautobahnen in Ballungsräumen gestört fühlt, an der zentralen Lärmaktionsplanung für Bayern mitwirken und sich zu seinen Lärmproblemen äußern.

Auf der Beteiligungsplattform www.umgebungslaerm.bayern.de besteht die Möglichkeit einen Online-Fragebogen auszufüllen. Alternativ kann dieser auch postalisch unter Regierung von Oberfranken, SG 50, PF 110165, 95420 Bayreuth, angefordert werden.

Die Regierung von Oberfranken wird anschließend die Rückmeldungen aus den Fragebögen erfassen, bündeln und auswerten.

In einer zweiten Phase, die voraussichtlich Ende 2023 beginnt, werden die Bürgerinnen und Bürger dann nochmals beteiligt. Sie bekommen Gelegenheit, sich zu diesen Ergebnissen detailliert zu äußern. Diese Infor-mationen aus der Bevölkerung aus beiden Phasen fließen dann in die Ausgestaltung der zentralen Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen in Ballungsräumen in Bayern ein. Der endgültige Lärmaktionsplan wird dann bis zum 18. Juli 2024 fertiggestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.umgebungslaerm.bayern.de

Heimat- und Wiesenfest 2023

Im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Heimat- und Wiesenfest bittet der Markt Oberkotzau alle Einwohner für die Zeit vom 30. Juni. bis 3. Juli ihre Häuser zu schmücken, um den Gästen während dieser Festtage ein möglichst schönes Bild von Oberkotzau zu vermitteln. Diese Bitte gilt ganz besonders den Eigentümern und Bewohnern der Häuser, an denen am Sonntag der Festzug vorbeiführt (Achtung: geänderte Streckenführung!)

Der Markt Oberkotzau hofft, dass möglichst viele Mitbürger dieser Bitte entsprechen
und auf diese Weise wieder erheblich zur Gestaltung und zum Gelingen des Wiesen-
festes beitragen.

Ferner werden alle Bürgerinnen und Bürger gebeten die Fahrbahngerinne und Gehsteigkanten von Gras und Unkraut zu befreien, sowie der Verpflichtung zur Reinigung von Straßen und Wegen nachzukommen.

Markt Oberkotzau

Breuer, 1. Bürgermeister

Bekanntmachung des Marktes Oberkotzau zur Hundehaltung:

Das Ausführen von Hunden ist auf landwirtschaftlich genutzten Flächen während der Nutzungszeit der Felder und während der Zeit des Aufwuchses auf den Wiesen nicht erlaubt. Des Weiteren ist das freie Umherlaufen der Hunde in Jagdrevieren grundsätzlich untersagt. Wir bitten Sie als Hundebesitzer darauf zu achten.

Weiterhin weisen wir Sie darauf hin, den hinterlassenen Kot Ihres Hundes stets zu entfernen.

Wir weisen darauf hin, dass, wer Hunde in einem Jagdrevier unbeaufsichtigt frei laufen lässt, gemäß Art. 56 Abs. 2 Nr. 9 des Bayerischen Jagdgesetzes mit einer Geldbuße von bis zu 1.000,00 € belegt werden kann.

Außerdem kann, wer den Kot seines Hundes nicht entfernt, gemäß § 15 Nr. 1 der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen sowie über die Sicherung des Verkehrs auf Gehbahnen zur Winterzeit im Markt Oberkotzau vom 28.04.2008, mit einer Geldbuße von bis zu 500,00 € belangt werden.

Markt Oberkotzau, den 16.03.2023

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