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Oberkotzau startet die Kommunale Wärmeplanung

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Bürgermeister Stefan Breuer (2.v.r) und Projektleiter Tobias Eckardt (3.v.r) von der Bayernwerk Netz GmbH besiegelten mit einem Handschlag den Start der Kommunalen Wärmeplanung. Mit im Bild (1.v.l.) Kilian Albert (Projektverantwortlicher der Gemeinde), Nadine Burkel (2.v.l), Lena Walter (3.v.l) und Mike Ahnert (4.v.l) unterstützen die Projektbetreuung und Kommunalbetreuer Ralf Schwarz (1.v.r) von der Bayernwerk Netz GmbH.

Wie kann der Wärmebedarf in Oberkotzau in Zukunft aus erneuerbaren Energien gedeckt werden? Dies und einiges mehr soll die Kommunale Wärmeplanung aufzeigen. Die Marktgemeinde hat damit die Bayernwerk Netz GmbH (Regensburg) und das Institut für nachhaltige Energieversorgung (Rosenheim) beauftragt. „Wir gehen dieses wichtige Thema frühzeitig an. Ziel ist eine ergebnisorientierte Planung“, sagte Bürgermeister Stefan Breuer bei der Auftaktveranstaltung im Rathaus.

Gemeinden wie Oberkotzau mit weniger als 100.000 Einwohnern müssen laut der gesetzlichen Vorgaben bis zum 30. Juni 2028 eine Kommunale Wärmeplanung (KWP) vorlegen. „Wir pflegen mit der Bayernwerk Netz seit jeher eine gute Partnerschaft, die wir auf dem Weg in eine klimaneutrale Wärmezukunft gerne fortsetzen“, sagte Bürgermeister Breuer. Er sei zuversichtlich, „dass wir mit der KWP einen großen Schritt machen für die lokale Energie- und Wärmewende“.

Wie dieser Weg in eine klimaneutrale Wärmezukunft aussehen kann, das soll die Kommunale Wärmeplanung (KWP) beschreiben. Tobias Eckardt, Projektleiter der Bayernwerk Netz GmbH, betonte beim Gespräch im Rathaus: „Niemand muss jetzt zuhause seine Heizung rausreißen!“ Die KWP liefere einen Fahrplan für konkrete Maßnahmen und setze Prioritäten für die Zukunft. Es müsse nicht in jedem Teil des Stadtgebiets zwangsläufig auf ein Wärmenetz hinauslaufen. Dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen würden auch eine Rolle spielen.

Aufgabe des Instituts für nachhaltige Energieversorgung (INEV) ist es dabei, mit Unterstützung der Verwaltung profunde Daten etwa zu Gebäudetypen, Baualtersklassen, Verbrauchern, Erzeugern und Energiequellen zu erheben und auszuwerten. Dafür würden alle relevanten Akteure in Oberkotzau zusammengebracht.

Kommunalbetreuer Ralf Schwarz von der Bayernwerk Netz sagte, eine kontinuierliche Beteiligung der Öffentlichkeit sei von zentraler Bedeutung. Daher gehört auch die Organisation einer Bürgerinformationsveranstaltung zu den Aufgaben, die auf der Agenda der KWP stehen.

Aufgabe der Wärmeplanung ist es nach den gesetzlichen Vorgaben nicht, eine Detailplanung zur technischen Umsetzung und zur wirtschaftlichen Machbarkeit zu liefern oder gar fixe Preise für die Wärmelieferung an Endkunden. „Das wäre nach Abschluss der KWP dann im Rahmen einer Machbarkeitsstudie die nächste Aufgabe“, so Eckardt.

Unabhängig von der KWP gilt seit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für Gemeinden in der Größenordnung von Oberkotzau, dass neue Gas- oder Ölheizungen für den Gebäudebestand ab dem 1. Juli 2028 nur zulässig sind, wenn sie zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Bei Neubauten gilt die 65-Prozent-Regel sofort. „Auch darüber werden wir im Rahmen der Bürgerbeteiligung noch gesondert informieren“, kündigte Bürgermeister Stefan Breuer an.

Die vier Schritte der Kommunalen Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung ist eine Antwort auf die Herausforderungen des Klimawandels und der Energiewende. Die Wärmeversorgung vor Ort soll nachhaltig und effizient gestaltet werden, um klimaschädliche CO²-Emissionen zu reduzieren.

Die Bundesgesetzgebung gibt folgende vier Schritte für die Kommunale Wärmeplanung vor:

  1. Eignungsprüfung / Bestandsanalyse

Bei der Bestandsanalyse werden der aktuelle Wärmebedarf, der Verbrauch und die damit einhergehenden Treibhausgasemissionen erhoben. Diese Daten werden unter Berücksichtigung von Gebäudetypen, Baualtersklassen sowie Versorgungsstrukturen aus Gas- und Wärmenetzen, Heizzentralen und Speichern erfasst. Außerdem werden Beheizungsstrukturen von Gebäuden ermittelt.

2. Potenzialanalyse

Die Potenzialanalyse zeigt Möglichkeiten zur Reduktion des Wärmebedarfs auf. Zudem werden lokale Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärmepotenziale ermittelt.

3. Zielszenario

Das Zielszenario basiert auf den Ergebnissen der Bestands- und der Potentialanalyse. Dieses soll aufzeigen, wie der zukünftige Wärmebedarf durch erneuerbare Energien gedeckt werden kann, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Hierbei wird eine räumlich detaillierte Beschreibung der benötigten Versorgungsstruktur im Jahr 2040 erstellt, inklusive eines Zwischenziels für 2030. Dies erfolgt durch die Identifikation geeigneter Bereiche für Wärmenetze und Einzelversorgung.

4. Umsetzungsstrategie und Maßnahmen

Auf Grundlage des Zielszenarios wird ein Fahrplan zur Umsetzung des kommunalen Wärmeplans formuliert. Dabei werden konkrete Maßnahmen, Prioritäten und ein Zeitplan für die kommenden Jahre ausgearbeitet. Es werden konkrete Ziele zur erforderlichen Energieeinsparung und zum Aufbau der künftigen Energieversorgungsstruktur gesetzt.

Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

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