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News & Ankündigungen

Bekanntmachung des Marktes Oberkotzau zur Hundehaltung:

Das Ausführen von Hunden ist auf landwirtschaftlich genutzten Flächen während der Nutzungszeit der Felder und während der Zeit des Aufwuchses auf den Wiesen nicht erlaubt. Des Weiteren ist das freie Umherlaufen der Hunde in Jagdrevieren grundsätzlich untersagt. Wir bitten Sie als Hundebesitzer darauf zu achten.

Weiterhin weisen wir Sie darauf hin, den hinterlassenen Kot Ihres Hundes stets zu entfernen.

Wir weisen darauf hin, dass, wer Hunde in einem Jagdrevier unbeaufsichtigt frei laufen lässt, gemäß Art. 56 Abs. 2 Nr. 9 des Bayerischen Jagdgesetzes mit einer Geldbuße von bis zu 1.000,00 € belegt werden kann.

Außerdem kann, wer den Kot seines Hundes nicht entfernt, gemäß § 15 Nr. 1 der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen sowie über die Sicherung des Verkehrs auf Gehbahnen zur Winterzeit im Markt Oberkotzau vom 28.04.2008, mit einer Geldbuße von bis zu 500,00 € belangt werden.

Markt Oberkotzau, den 16.03.2023

Bild von Thomas B. auf Pixabay

Eisenbahn-Bundesamt startet Öffentlichkeitsbeteiligung zu Schienenlärm

das Eisenbahn-Bundesamt startet am 13. März 2023 die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Kommunen. In den kommenden sechs Wochen können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich bis zum 24. April 2023 zu ihren Lärmproblemen äußern. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.

Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Beteiligungsphase wird sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch Kommunen die Möglichkeit gegeben, ausführlich ihre Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes darzustellen. Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf seines Lärmaktionsplanes. Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.

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Zensus 2023

seit Jahresbeginn wird im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus durchgeführt. Bei dieser Erhebung handelt es sich um Deutschlands größte jährliche Haushaltsbefragung im Zuständigkeitsbereich der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Auch in Ihrer Gemeinde wurden für 2023 Anschriften für die Mikrozensus-Befragung ausgewählt. Die dort wohnenden Haushalte werden daher im Verlauf des Jahres 2023 eine Aufforderung zur Teilnahme an der Erhebung erhalten.

nähere Informationen finden Sie hier


Bahnhof Oberkotzau erhält Signet „Bayern barrierefrei“

Foto v.l.n.r.: Alexander König (MdL), Herbert Kölbl (Leiter DB Station & Service), Staatsminister Christian Bernreiter, Klaus Adelt (MdL) und Bürgermeister Stefan Breuer

Der bayerische Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr Christian Bernreiter zu Besuch in Oberkotzau.

Der Knotenbahnhof Oberkotzau ist seit mehreren Jahren barrierefrei ausgebaut. Bereits 2017 wurden in einem ersten Bauabschnitt die Bahnsteige für einen stufenfreien Einstieg in die Züge erhöht und der Treppenturm am Gleis 4/5 erneuert. In einer zweiten Ausbaustufe mit einem Kostenvolumen von 1,3 Mio. Euro wurden 2020 zwei Aufzüge für einen kompletten barrierefreien Zugang installiert. Pandemiebedingt fand die Übergabe des Signets „Bayern barrierefrei“ von Bayerns Verkehrsminister an die Deutsche Bahn erst jetzt im Rahmen seines Hochfranken-Besuchs statt.

Grundsteuer 2023

Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbetrag) sich seit der letzten Bescheid-Erteilung nicht geändert hat, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 (Bundesgesetzblatt I S. 965) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 weiterhin in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.

Die Grundsteuer 2023 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundstücksabgabebescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2023 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 GrStG Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2023 in einem Betrag am 01.07.2023 fällig. Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge), werden Änderungsbescheide erteilt.

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre (§ 27 Abs. 3 Satz 2 GrStG). Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag nach der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch angefochten werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde einzulegen.

Für Auskünfte steht die Gemeindeverwaltung (Steueramt Frau Karl), Am Rathaus 2, Zimmer Nr. 208, Tel. 941-15, gerne zur Verfügung.

Oberkotzau, den 01. Dezember 2022
Markt Oberkotzau

Stefan Breuer
Erster Bürgermeister

Allgemeinverfügung zur Geflügelpest

Allgemeinverfügung des Landratsamtes Hof zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in einem festgelegten Gebiet zu präventiven Zwecken nach der Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen („Tiergesundheitsrecht“) i.V.m. der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) dem Tiergesundheitsgesetz und dem Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz) im Landkreis Hof

die komplette Allgemeinverfügung finden Sie hier.

Bürgerbus – Linie und Fahrzeiten haben sich geändert

Liebe Oberkotzauerinnen und Oberkotzauer, aufgrund der Neueröffnung des Fachmarktzentrums und Schließung des Edeka-Marktes hat die Marktverwaltung die Linie und die Fahrzeiten geändert.

Seit 26.09. wird der Netto-Markt, das Fachmarktzentrum und die Firma Dehner angefahren.

Die neuen Abfahrtszeiten und Zustiegsmöglichkeiten finden Sie im nachfolgend abgedruckten Fahrplan.

Digitaler Marktplatz

Relaunch „Digitaler Markplatz“ – Ihr Engagement wird belohnt!
Integriertes Digitales Entwicklungskonzept (IDEK) Nördliches Fichtelgebirge

Der interkommunale Zusammenschluss Nördliches Fichtelgebirge (NöFi), bestehend aus den neun Kommunen Kirchenlamitz, Marktleuthen, Oberkotzau, Röslau, Schönwald, Schwarzenbach an der Saale, Sparneck, Weißenstadt und Zell im Fichtelgebirge, ist Teil des Modellprojekts „Smart Cities Smart Regions“ des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.

Im Rahmen des IDEKs wird seit März 2021 bis Oktober 2022 eine kommunale Digitalisierungsstrategie für das NöFi entwickelt. Herzstück der Strategie ist der Digitale Marktplatz, eine Webseite als Beteiligungsplattform für alle Bürgerinnen und Bürger des NöFis.

www.noefi.bauchplan.de

Seit dem 19. April ist die Fortschreibung des Digitalen Marktplatzes online. Während sich der Marktplatz in seiner ersten Version auf das Erleben des NöFi-Raumes aus verschiedenen Nutzerperspektiven mit zahlreichen Analysekarten und Grafiken beschränkte, ist nun auch das Digitalisierungskonzept samt räumlichen Leitbild online. Darüber hinaus werden die vier Themenfelder Landschaft, Leben, Bewegen und Wirtschaften hinsichtlich ihres Digitalisierungspotenzials beleuchtet und verschiedenste Ansätze für Pioniergemeinden und Allianzen im NöFi skizziert.

Bürgerinnen und Bürger aus den NöFi-Gemeinden sind herzlich eingeladen, sich auf dem Digitalen Marktplatz selbst ein Bild zu machen. Das mit der Aufgabe betraute Planungsteam ist über Rückmeldungen zur bisherigen Konzeption dankbar und freut sich über Hinweise aus der Bevölkerung hinsichtlich möglicher Anknüpfungsmöglichkeiten für eine konkrete digitale Entwicklung im NöFi.

Anknüpfungsmöglichkeiten könnten bspw. bereits digitale, vielleicht auch informelle Angebote wie die Whats-App-Gruppe für Fahrgemeinschaften zum Fußballtraining sein. Aber auch heute Analoges wie bspw. ein spannendes Vereinsarchiv könnte ein Digitalisierungspotenzial für die Zukunft darstellen, wenn durch dessen Digitalisierung ein Mehrwert geschaffen wird.

Haben sie eine kreative Idee, was es im NöFi zu digitalisieren gilt? Dann schreiben Sie dem Planungsteam:  noefi@berchtoldkrass.de (10 MB max.)
Neben einer kurzen textlichen Erläuterung ihrer Idee können auch Zeichnungen oder Fotos mit eingereicht werden. Bitte vergessen Sie nicht ihren Namen und ihre Gemeinde zu nennen. 

Unter allen Einreichungen werden attraktive Preise verlost!

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