Skip to content Skip to main navigation Skip to footer

News & Ankündigungen

Abgabefrist der Grundsteuererklärungen bis Ende April verlängert!

Um Fehler beim Ausfüllen der Grundsteuererklärung zu vermeiden, hat Herr Drews vom Finanzamt Hof folgende Tipps für Sie:

Nutzen Sie für jedes Grundstück das Aktenzeichen, welches Sie in der Regel mit dem Informationsschreiben im 1. Halbjahr mitgeteilt bekommen haben. Für jedes Aktenzeichen ist eine vollständige Grundsteuererklärung (Hauptvordruck und Anlage Grundstück bzw. Anlage Land- und Forstwirtschaft) abzugeben.

Bei Gebäuden, die ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden, ist keine Nutzfläche anzugeben. Die Grundsteuer berechnet sich hier nach der Wohnflächenverordnung. Zubehörräume (wie z.B. Kellerräume, Hei-zungsräume, …) bleiben außer Ansatz. Sie sind beim privaten Wohnhaus weder Wohnfläche noch Nutzfläche.

Bei zu einer Wohneinheit gehörenden Garagen ist in fast allen Fällen ein Freibetrag von 50 m² vorgesehen. Für Nebengebäude von untergeordneter Bedeutung und in unmittelbarer Nähe zur Wohnung, zu der sie gehören, (z. B. Gartenhaus) gilt ein Freibetrag von 30 m². Diese Freibeträge müssen Sie auf der Anlage Grundstück berücksichtigen. Übersteigt jeweils die gesamte Nutzfläche nicht den genannten Freibetrag, tragen Sie bitte 0 m² ein.

(Beispiel: Garage 45 m² ð Freibetrag 50 m² ð Eintrag 0 m²).

Bei Streuobstwiesen, Wiesen- und Waldflurstücken ist besonders zu prüfen, ob sie zur Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) oder zur Grundsteuer B (Grundstücke des Grundvermögens) gehö-ren. Auch Privatleute können unter die Grundsteuer A fallen (z. B. an einen Landwirt verpachtete Wiesen).

Wer?

Bis zum 30. April 2023 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer (Stichtag 1. Januar 2022) von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft eine Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abgeben.

Wie?

Die Grundsteuererklärungen können Sie entweder elektronisch über ELSTER – Ihr Online Finanzamt unter www.elster.de oder auf Papier abgeben. Die Vordrucke stehen Ihnen im Internet, bei uns im Finanzamt Hof mit den Außenstellen Naila und Münchberg oder bei Ihrer Kommune zur Verfügung.

Wo gibt es Hilfe?

Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit vor Ausfüllen der Formulare die Video-Ausfüllanleitungen unter www.grundsteuer.bayern.de – die Videos dauern jeweils nur ca. 15 Min, die Zeit lohnt sich.

Für weitergehende Fragen steht Ihnen gerne unsere Hotline zur Verfügung.

Grundsteuer-Hotline: 089/ 30 70 00 77

Mo – Do:          08:00 – 18:00 Uhr
Fr:                   08:00 – 16:00 Uhr

Weitere wichtige Informationen:

1.
Sollten Sie bereits eine fehlerhafte Erklärung abgegeben haben, können Sie gegen die erhaltenen       Bescheide innerhalb der Frist von einem Monat Einspruch einlegen. Sind aus Ihrer Sicht mehrere Bescheide falsch (z. B. Bescheide über die Grundsteueräquivalenzbeträge und den Grundsteuermessbetrag), sind gegen alle Bescheide jeweils eigene Rechtsbehelfe erforderlich. Fällt Ihnen der Fehler erst nach Ablauf der Frist auf, müssen Sie dies Ihrem Finanzamt mitteilen und wird der Fehler zumindest für die Zukunft korrigiert.

2.
Der ab dem 01.01.2025 zu zahlende Grundsteuerbetrag ergibt sich erst aus dem Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde, die im Jahr 2024 hierfür ihre Hebesätze neu festsetzen wird. Deshalb sind Vergleichsrechnungen mit den aktuellen Hebesätzen nicht sinnvoll.

Bahnhof Oberkotzau erhält Signet „Bayern barrierefrei“

Foto v.l.n.r.: Alexander König (MdL), Herbert Kölbl (Leiter DB Station & Service), Staatsminister Christian Bernreiter, Klaus Adelt (MdL) und Bürgermeister Stefan Breuer

Der bayerische Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr Christian Bernreiter zu Besuch in Oberkotzau.

Der Knotenbahnhof Oberkotzau ist seit mehreren Jahren barrierefrei ausgebaut. Bereits 2017 wurden in einem ersten Bauabschnitt die Bahnsteige für einen stufenfreien Einstieg in die Züge erhöht und der Treppenturm am Gleis 4/5 erneuert. In einer zweiten Ausbaustufe mit einem Kostenvolumen von 1,3 Mio. Euro wurden 2020 zwei Aufzüge für einen kompletten barrierefreien Zugang installiert. Pandemiebedingt fand die Übergabe des Signets „Bayern barrierefrei“ von Bayerns Verkehrsminister an die Deutsche Bahn erst jetzt im Rahmen seines Hochfranken-Besuchs statt.

Grundsteuer 2023

Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbetrag) sich seit der letzten Bescheid-Erteilung nicht geändert hat, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 (Bundesgesetzblatt I S. 965) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 weiterhin in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.

Die Grundsteuer 2023 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundstücksabgabebescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2023 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 GrStG Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2023 in einem Betrag am 01.07.2023 fällig. Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge), werden Änderungsbescheide erteilt.

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre (§ 27 Abs. 3 Satz 2 GrStG). Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag nach der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch angefochten werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde einzulegen.

Für Auskünfte steht die Gemeindeverwaltung (Steueramt Frau Karl), Am Rathaus 2, Zimmer Nr. 208, Tel. 941-15, gerne zur Verfügung.

Oberkotzau, den 01. Dezember 2022
Markt Oberkotzau

Stefan Breuer
Erster Bürgermeister

Allgemeinverfügung zur Geflügelpest

Allgemeinverfügung des Landratsamtes Hof zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in einem festgelegten Gebiet zu präventiven Zwecken nach der Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen („Tiergesundheitsrecht“) i.V.m. der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) dem Tiergesundheitsgesetz und dem Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz) im Landkreis Hof

die komplette Allgemeinverfügung finden Sie hier.

Bürgerbus – Linie und Fahrzeiten haben sich geändert

Liebe Oberkotzauerinnen und Oberkotzauer, aufgrund der Neueröffnung des Fachmarktzentrums und Schließung des Edeka-Marktes hat die Marktverwaltung die Linie und die Fahrzeiten geändert.

Seit 26.09. wird der Netto-Markt, das Fachmarktzentrum und die Firma Dehner angefahren.

Die neuen Abfahrtszeiten und Zustiegsmöglichkeiten finden Sie im nachfolgend abgedruckten Fahrplan.

Jetzt Voranmeldung für den kommunalen Hort sichern!

Der Baufortschritt des kommunalen Kinderhorts, in dem ab dem Schuljahr 2023/2024 Schüler und Schülerinnen der 1. bis 4. Klasse betreut werden, liegt aktuell im Zeitplan. Geplanter Betriebsbeginn ist Freitag, der 1. September 2023.

Ab sofort haben interessierte Eltern die Möglichkeit einen Betreuungsplatz für ihr Kind bzw. ihre Kinder zu reservieren.

Die Voranmeldung steht zum Download auf der Homepage der kommunalen Kindertagesstätte unter https://kommkita.oberkotzau.de oder direkt hier zum Download zur Verfügung. Zudem ist sie persönlich im Rathaus zu erhalten.

Ansprechpartnerin: Frau Burkel, Tel 09286 941-41, Mail: burkel.nadine@oberkotzau.de

Digitaler Marktplatz

Relaunch „Digitaler Markplatz“ – Ihr Engagement wird belohnt!
Integriertes Digitales Entwicklungskonzept (IDEK) Nördliches Fichtelgebirge

Der interkommunale Zusammenschluss Nördliches Fichtelgebirge (NöFi), bestehend aus den neun Kommunen Kirchenlamitz, Marktleuthen, Oberkotzau, Röslau, Schönwald, Schwarzenbach an der Saale, Sparneck, Weißenstadt und Zell im Fichtelgebirge, ist Teil des Modellprojekts „Smart Cities Smart Regions“ des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.

Im Rahmen des IDEKs wird seit März 2021 bis Oktober 2022 eine kommunale Digitalisierungsstrategie für das NöFi entwickelt. Herzstück der Strategie ist der Digitale Marktplatz, eine Webseite als Beteiligungsplattform für alle Bürgerinnen und Bürger des NöFis.

www.noefi.bauchplan.de

Seit dem 19. April ist die Fortschreibung des Digitalen Marktplatzes online. Während sich der Marktplatz in seiner ersten Version auf das Erleben des NöFi-Raumes aus verschiedenen Nutzerperspektiven mit zahlreichen Analysekarten und Grafiken beschränkte, ist nun auch das Digitalisierungskonzept samt räumlichen Leitbild online. Darüber hinaus werden die vier Themenfelder Landschaft, Leben, Bewegen und Wirtschaften hinsichtlich ihres Digitalisierungspotenzials beleuchtet und verschiedenste Ansätze für Pioniergemeinden und Allianzen im NöFi skizziert.

Bürgerinnen und Bürger aus den NöFi-Gemeinden sind herzlich eingeladen, sich auf dem Digitalen Marktplatz selbst ein Bild zu machen. Das mit der Aufgabe betraute Planungsteam ist über Rückmeldungen zur bisherigen Konzeption dankbar und freut sich über Hinweise aus der Bevölkerung hinsichtlich möglicher Anknüpfungsmöglichkeiten für eine konkrete digitale Entwicklung im NöFi.

Anknüpfungsmöglichkeiten könnten bspw. bereits digitale, vielleicht auch informelle Angebote wie die Whats-App-Gruppe für Fahrgemeinschaften zum Fußballtraining sein. Aber auch heute Analoges wie bspw. ein spannendes Vereinsarchiv könnte ein Digitalisierungspotenzial für die Zukunft darstellen, wenn durch dessen Digitalisierung ein Mehrwert geschaffen wird.

Haben sie eine kreative Idee, was es im NöFi zu digitalisieren gilt? Dann schreiben Sie dem Planungsteam:  noefi@berchtoldkrass.de (10 MB max.)
Neben einer kurzen textlichen Erläuterung ihrer Idee können auch Zeichnungen oder Fotos mit eingereicht werden. Bitte vergessen Sie nicht ihren Namen und ihre Gemeinde zu nennen. 

Unter allen Einreichungen werden attraktive Preise verlost!

Staatsstraße 2177: Ortsumfahrung Fattigau – Oberkotzau

Das Staatliche Bauamt Bayreuth bietet ab sofort unter

www.ortsumfahrung-oberkotzau.de

eine eigenständige Informationsplattform zum Ortsumfahrung Fattigau – Oberkotzau an. Das Onlineangebot soll Bürgerinnen und Bürger sowie alle Interessierten in der Bauvorbereitungsphase als Anlaufstelle zum Projekt dienen. Die Funktionen der Informationsplattform werden sukzessive erweitert sowie Beiträge fortlaufend auf dem aktuellen Stand der Bauvorbereitungen gehalten.

Die Informationsplattform bietet als zentralen Bestandteil eine Newsletterfunktion. Neuigkeiten zu aktuellen Themen der Umfahrung sowie bauvorbereitende Tätigkeiten können hier abgerufen werden. Darüber hinaus wird das Angebot mit weiteren Funktion sowie Medienbeiträgen erweitert. So wird auch ein Rundgang auf der künftigen Trasse in der virtuellen Besucherplattform möglich sein. Das Staatliche Bauamt freut sich alle Interessierten auf der Internetplattform begrüßen zu dürfen.

Staatliches Bauamt Bayreuth

Back to top