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News & Ankündigungen

Neuer Kalender „Oberkotzau im Wandel der Jahreszeiten“

Vor kurzem ist ein neuer Kalender mit Motiven aus Oberkotzau erschienen. Herausgegeben wird dieser vom Markt Oberkotzau, die Gestaltung und die Fotografien stammen von Oliver Geipel aus Oberkotzau.

Dieser immerwährende Kalender ist in der Gemeindekasse für einen Unkostenbeitrag von 5,00 € erhältlich.

Öffentlichkeitsbeteiligung für Bürgerinnen und Bürger

an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes (Runde 4)

Das Eisenbahn-Bundesamt startet am 20. November 2023 die
zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der
Lärmaktionsplanung. Bis zum 2. Januar 2024 können sich alle
Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland an der
Lärmaktionsplanung (Runde 4) beteiligen. Hierfür hat das
Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform auf der
Internetseite laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.
In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung haben die
Menschen die Möglichkeit, sich umfassend zum Entwurf des
Lärmaktionsplans (Runde 4) sowie zum Verfahren der
Lärmaktionsplanung und der Öffentlichkeitsbeteiligung zu
äußern. Der Entwurf zum Lärmaktionsplan steht allen Interessierten
auf der genannten Beteiligungsplattform zur Verfügung.
Eine Beteiligung ist für Bürgerinnen und Bürger ohne Anmeldung
oder Registrierung möglich. Lediglich eine E-Mail-Adresse muss
angegeben werden. Jede Person kann sich nur einmal beteiligen.
Weitere Informationen zur Teilnahme finden alle Interessierten auf
laermaktionsplanung-schiene.de .

Bayernweiter Lärmaktionsplan: Beteiligung der Öffentlichkeit startet

Ab sofort beginnt die Öffentlichkeitsbeteiligung zum bayernweiten Lärmaktionsplan (LAP). Ziel des LAP ist es, unter Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger, vorhandene Lärmprobleme zu analysieren und ggf. zu beheben sowie ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen.

In Bayern ist die Regierung von Oberfranken mit der Lärmaktionspla-nung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen innerhalb von Ballungsräumen beauftragt. Das betrifft über 1.300 Gemeinden in Bayern.

In der jetzt anlaufenden ersten Phase erhalten die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, ihre persönliche Lärmsituation mitzuteilen.

Bis 30. September 2023 kann jeder, der sich durch Lärm von Hauptver-kehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und Bundesautobahnen in Ballungsräumen gestört fühlt, an der zentralen Lärmaktionsplanung für Bayern mitwirken und sich zu seinen Lärmproblemen äußern.

Auf der Beteiligungsplattform www.umgebungslaerm.bayern.de besteht die Möglichkeit einen Online-Fragebogen auszufüllen. Alternativ kann dieser auch postalisch unter Regierung von Oberfranken, SG 50, PF 110165, 95420 Bayreuth, angefordert werden.

Die Regierung von Oberfranken wird anschließend die Rückmeldungen aus den Fragebögen erfassen, bündeln und auswerten.

In einer zweiten Phase, die voraussichtlich Ende 2023 beginnt, werden die Bürgerinnen und Bürger dann nochmals beteiligt. Sie bekommen Gelegenheit, sich zu diesen Ergebnissen detailliert zu äußern. Diese Infor-mationen aus der Bevölkerung aus beiden Phasen fließen dann in die Ausgestaltung der zentralen Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen in Ballungsräumen in Bayern ein. Der endgültige Lärmaktionsplan wird dann bis zum 18. Juli 2024 fertiggestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.umgebungslaerm.bayern.de

Heimat- und Wiesenfest 2023

Im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Heimat- und Wiesenfest bittet der Markt Oberkotzau alle Einwohner für die Zeit vom 30. Juni. bis 3. Juli ihre Häuser zu schmücken, um den Gästen während dieser Festtage ein möglichst schönes Bild von Oberkotzau zu vermitteln. Diese Bitte gilt ganz besonders den Eigentümern und Bewohnern der Häuser, an denen am Sonntag der Festzug vorbeiführt (Achtung: geänderte Streckenführung!)

Der Markt Oberkotzau hofft, dass möglichst viele Mitbürger dieser Bitte entsprechen
und auf diese Weise wieder erheblich zur Gestaltung und zum Gelingen des Wiesen-
festes beitragen.

Ferner werden alle Bürgerinnen und Bürger gebeten die Fahrbahngerinne und Gehsteigkanten von Gras und Unkraut zu befreien, sowie der Verpflichtung zur Reinigung von Straßen und Wegen nachzukommen.

Markt Oberkotzau

Breuer, 1. Bürgermeister

Bekanntmachung des Marktes Oberkotzau zur Hundehaltung:

Das Ausführen von Hunden ist auf landwirtschaftlich genutzten Flächen während der Nutzungszeit der Felder und während der Zeit des Aufwuchses auf den Wiesen nicht erlaubt. Des Weiteren ist das freie Umherlaufen der Hunde in Jagdrevieren grundsätzlich untersagt. Wir bitten Sie als Hundebesitzer darauf zu achten.

Weiterhin weisen wir Sie darauf hin, den hinterlassenen Kot Ihres Hundes stets zu entfernen.

Wir weisen darauf hin, dass, wer Hunde in einem Jagdrevier unbeaufsichtigt frei laufen lässt, gemäß Art. 56 Abs. 2 Nr. 9 des Bayerischen Jagdgesetzes mit einer Geldbuße von bis zu 1.000,00 € belegt werden kann.

Außerdem kann, wer den Kot seines Hundes nicht entfernt, gemäß § 15 Nr. 1 der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen sowie über die Sicherung des Verkehrs auf Gehbahnen zur Winterzeit im Markt Oberkotzau vom 28.04.2008, mit einer Geldbuße von bis zu 500,00 € belangt werden.

Markt Oberkotzau, den 16.03.2023

Bahnhof Oberkotzau erhält Signet „Bayern barrierefrei“

Foto v.l.n.r.: Alexander König (MdL), Herbert Kölbl (Leiter DB Station & Service), Staatsminister Christian Bernreiter, Klaus Adelt (MdL) und Bürgermeister Stefan Breuer

Der bayerische Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr Christian Bernreiter zu Besuch in Oberkotzau.

Der Knotenbahnhof Oberkotzau ist seit mehreren Jahren barrierefrei ausgebaut. Bereits 2017 wurden in einem ersten Bauabschnitt die Bahnsteige für einen stufenfreien Einstieg in die Züge erhöht und der Treppenturm am Gleis 4/5 erneuert. In einer zweiten Ausbaustufe mit einem Kostenvolumen von 1,3 Mio. Euro wurden 2020 zwei Aufzüge für einen kompletten barrierefreien Zugang installiert. Pandemiebedingt fand die Übergabe des Signets „Bayern barrierefrei“ von Bayerns Verkehrsminister an die Deutsche Bahn erst jetzt im Rahmen seines Hochfranken-Besuchs statt.

Allgemeinverfügung zur Geflügelpest

Allgemeinverfügung des Landratsamtes Hof zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in einem festgelegten Gebiet zu präventiven Zwecken nach der Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen („Tiergesundheitsrecht“) i.V.m. der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) dem Tiergesundheitsgesetz und dem Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz) im Landkreis Hof

die komplette Allgemeinverfügung finden Sie hier.

Bürgerbus – Linie und Fahrzeiten haben sich geändert

Liebe Oberkotzauerinnen und Oberkotzauer, aufgrund der Neueröffnung des Fachmarktzentrums und Schließung des Edeka-Marktes hat die Marktverwaltung die Linie und die Fahrzeiten geändert.

Seit 26.09. wird der Netto-Markt, das Fachmarktzentrum und die Firma Dehner angefahren.

Die neuen Abfahrtszeiten und Zustiegsmöglichkeiten finden Sie im nachfolgend abgedruckten Fahrplan.

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