Skip to content Skip to main navigation Skip to footer

Autor: Günter Tauwaldt

Herbstmesse abgesagt!

Am Sonntag, den 15. Oktober 2023 hatte der Markt Oberkotzau geplant, die 18. Oberkotzauer Herbstmesse zur Herbstkirchweih in der Saaletalhalle auszurichten.Ein buntes Rahmenprogramm, eine Fahrzeugausstellung und ein Spielzeugflohmarkt waren vorgesehen.

Leider war die Resonanz der Messeteilnehmer in diesem Jahr – zum größten Teil mit Personalmangel begründet – äußerst verhalten, sodass wir uns nicht in der Lage sehen, eine ansprechende Messe auszurichten.

Schweren Herzens hat der Ausschuss für Kultur, Jugend, Familien und Senioren am 21. September nun entschieden, die diesjährige Herbstmesse inklusive Rahmenprogramm abzusagen. Wir hoffen im Jahr 2024 wieder eine attraktive Ausstellung anbieten zu können.

Wir bedauern diese leider aus unserer Sicht alternativlose Entscheidung.

Karten, die für den Spielzeugflohmarkt erworben wurden, können im Zimmer 208 im Rathaus zurückgegeben werden.

Wertstoffinsel Eppenreuther Weg/Hofer Straße aufgelöst

Wir möchten die Bevölkerung darauf hinweisen, dass wir aufgrund zahlreicher Verunreinigungen und Restmüllablagerungen an der Wertstoffinsel Eppenreuther Weg/Hofer Straße (hinter dem Spielplatz Goethestraße) gezwungen waren, diese aufzulösen. Wir bitten um Ihr Verständnis und bitten um Nutzung der anderen bekannten Wertstoffinseln im Ort.In diesem Zusammenhang weisen wir noch darauf hin, dass in die Containern ausschließlich Glas und Leichtstoffe eingeworfen werden dürfen.

Gleiserneuerung auf der Strecke Oberkotzau – Weiden

Gleiserneuerung Martinlamitz-Kirchenlamitz Km 81,600-74,293

Die DB Netz AG beabsichtigt unvermeidbare Arbeiten Gleiserneuerung auf der Strecke Oberkotzau –
Weiden an den Bahnanlagen außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten durchzuführen. Die reibungslose
Abwicklung des Schienenverkehrs als wichtiger öffentlicher Belang wäre unmittelbar gefährdet, wenn
die Arbeiten nur außerhalb der geschützten Nachtzeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr durchgeführt werden
könnten.

Folgende Einsatzzeiten und -orte sind vorgesehen:
09.09.2023 bis 26.09.2023 jeweils durchgehend auf dem Streckenabschnitt zwischen Oberkotzau und Marktleuthen

Auf größtmögliche Lärmvermeidung wird geachtet:

  • die Warnsignale zur Sicherung der Gleisarbeiter werden auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt
  • Stromaggregate werden möglichst so aufgestellt, dass die durch den Betrieb entstehenden
    Schallwellen nicht direkt auf die Wohnbebauung abgestrahlt werden
  • unnötiger Leerlauf der Maschinenmotoren wird vermieden
  • die Regelungen der AVV Baulärm/ Immissionen werden eingehalten
  • Die Arbeiten werden dem betroffenen Personenkreis durch geeignete Maßnahmen (Presse,
    Handzettel, o.ä.) rechtzeitig bekanntgegeben, die zuständige Polizeidienststelle wird verständigt.

Sitzung Kultur-, Jugend-, Familien- und Seniorenausschuss

am Donnerstag, 21. September 2023, um 17:30 Uhr

im Rathaus, Zimmer 106 (Sitzungssaal)

Sitzungsgegenstände:

Öffentliche Sitzung:

  1. Nachbetrachtung Wiesenfest
  2. Nachbetrachtung „50 Jahre Terrassenfreibad Oberkotzau“
  3. Informationen zur Herbstkirchweih 2023
  4. Vereinsbezuschussung 2023
  5. Ergebnis der Elternumfrage im Jutta-Gottlieb-Haus

Oberkotzau, den 24.08.2023

Markt Oberkotzau

Breuer
Erster Bürgermeiseter

Bayernweiter Lärmaktionsplan: Beteiligung der Öffentlichkeit startet

Ab sofort beginnt die Öffentlichkeitsbeteiligung zum bayernweiten Lärmaktionsplan (LAP). Ziel des LAP ist es, unter Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger, vorhandene Lärmprobleme zu analysieren und ggf. zu beheben sowie ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen.

In Bayern ist die Regierung von Oberfranken mit der Lärmaktionspla-nung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen innerhalb von Ballungsräumen beauftragt. Das betrifft über 1.300 Gemeinden in Bayern.

In der jetzt anlaufenden ersten Phase erhalten die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, ihre persönliche Lärmsituation mitzuteilen.

Bis 30. September 2023 kann jeder, der sich durch Lärm von Hauptver-kehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und Bundesautobahnen in Ballungsräumen gestört fühlt, an der zentralen Lärmaktionsplanung für Bayern mitwirken und sich zu seinen Lärmproblemen äußern.

Auf der Beteiligungsplattform www.umgebungslaerm.bayern.de besteht die Möglichkeit einen Online-Fragebogen auszufüllen. Alternativ kann dieser auch postalisch unter Regierung von Oberfranken, SG 50, PF 110165, 95420 Bayreuth, angefordert werden.

Die Regierung von Oberfranken wird anschließend die Rückmeldungen aus den Fragebögen erfassen, bündeln und auswerten.

In einer zweiten Phase, die voraussichtlich Ende 2023 beginnt, werden die Bürgerinnen und Bürger dann nochmals beteiligt. Sie bekommen Gelegenheit, sich zu diesen Ergebnissen detailliert zu äußern. Diese Infor-mationen aus der Bevölkerung aus beiden Phasen fließen dann in die Ausgestaltung der zentralen Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen in Ballungsräumen in Bayern ein. Der endgültige Lärmaktionsplan wird dann bis zum 18. Juli 2024 fertiggestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.umgebungslaerm.bayern.de

Heimat- und Wiesenfest 2023

Im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Heimat- und Wiesenfest bittet der Markt Oberkotzau alle Einwohner für die Zeit vom 30. Juni. bis 3. Juli ihre Häuser zu schmücken, um den Gästen während dieser Festtage ein möglichst schönes Bild von Oberkotzau zu vermitteln. Diese Bitte gilt ganz besonders den Eigentümern und Bewohnern der Häuser, an denen am Sonntag der Festzug vorbeiführt (Achtung: geänderte Streckenführung!)

Der Markt Oberkotzau hofft, dass möglichst viele Mitbürger dieser Bitte entsprechen
und auf diese Weise wieder erheblich zur Gestaltung und zum Gelingen des Wiesen-
festes beitragen.

Ferner werden alle Bürgerinnen und Bürger gebeten die Fahrbahngerinne und Gehsteigkanten von Gras und Unkraut zu befreien, sowie der Verpflichtung zur Reinigung von Straßen und Wegen nachzukommen.

Markt Oberkotzau

Breuer, 1. Bürgermeister

Oberkotzau hat einen öffentlichen Bücherschrank!

Bild von links nach rechts: Yvonne Martin (Ideengeberin des Projekts), 1. Bürgermeister Stefan Breuer, Alicja Grießhammer (stv. Vorsitzende SPD Oberkotzau)

Endlich ist es soweit. Seit 29. April 2023 hat nun auch Oberkotzau einen öffentlichen Bücherschrank. Dieser befindet sich im kleinen Park Ecke Schulstraße/Hofer Straße.

Die Initiative hierzu kam von der Oberkotzauer SPD und noch aus der Corona Zeit, als die Gemeindebücherei geschlossen war und auch viele Buchhandlungen nur sporadisch geöffnet hatten. Wo bekommt man als Bücherwurm, der regelmäßig seine Lektüre in der Bücherei holt, nun neuen Lesestoff her, ohne tief in die Tasche greifen zu müssen? Ein  für die Allgemeinheit zugänglicher Bücherschrank, so wie bereits in vielen Gemeinden  vorhanden, sei die Lösung. Die Idee der SPD Gemeinderatsfraktion fand im Juni 2021 allgemeine Zustimmung im Gemeinderat. Die Übernahme der Patenschaft und die Spendensammlung für dieses Projekt war für die Oberkotzauer SPD selbstverständlich. Ein Dankeschön an die Spedition Leupold, die Raiffeisenbank Hochfranken West und die Fa. Gealan Formteile für die Unterstützung dieses Projektes. Die verbleibenden Mittel übernahm der Markt Oberkotzau mit Unterstützung des Sonerfonds „Innenstadt beleben“ der Städtebauförderung.

Fast zwei Jahre hat es gedauert, bis die Planung, Modellauswahl und Lieferung des Bücherschranks gedauert hat und dieser nun endlich auch für die Bevölkerung in Betrieb genommen werden konnte.

Bei strömenden Regen wurden nach kurzen Ansprachen durch Bürgermeister Stefan Breuer und Yvonne Martin, der Ideengeberin des Projekts, die ersten Bücher in den Schrank eingestellt. Ausleihen und Bestücken mit neuen Büchern liegt nun vor allem in der Hand der Erwachsenen und Kinder, die den Bücherschrank nutzen.

Bekanntmachung des Marktes Oberkotzau zur Hundehaltung:

Das Ausführen von Hunden ist auf landwirtschaftlich genutzten Flächen während der Nutzungszeit der Felder und während der Zeit des Aufwuchses auf den Wiesen nicht erlaubt. Des Weiteren ist das freie Umherlaufen der Hunde in Jagdrevieren grundsätzlich untersagt. Wir bitten Sie als Hundebesitzer darauf zu achten.

Weiterhin weisen wir Sie darauf hin, den hinterlassenen Kot Ihres Hundes stets zu entfernen.

Wir weisen darauf hin, dass, wer Hunde in einem Jagdrevier unbeaufsichtigt frei laufen lässt, gemäß Art. 56 Abs. 2 Nr. 9 des Bayerischen Jagdgesetzes mit einer Geldbuße von bis zu 1.000,00 € belegt werden kann.

Außerdem kann, wer den Kot seines Hundes nicht entfernt, gemäß § 15 Nr. 1 der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen sowie über die Sicherung des Verkehrs auf Gehbahnen zur Winterzeit im Markt Oberkotzau vom 28.04.2008, mit einer Geldbuße von bis zu 500,00 € belangt werden.

Markt Oberkotzau, den 16.03.2023

Back to top