Skip to content Skip to main navigation Skip to footer

News & Ankündigungen

Weihnachtsgrüße

Die Botschaft von Weihnachten
Es gibt keine größere Kraft als die Liebe.
Sie überwindet den Hass wie das Licht die Finsternis.
Martin Luther King

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

das vergangene Jahr hielt für jeden von uns wieder eine Reihe von Herausforderungen bereit. Kleine und große Sorgen, aber auch neue Erfahrungen und Aufgaben, die zu bewältigen waren. Unser Land erlebt seit geraumer Zeit wieder eine Zeit vermehrter Unsicherheit, wirtschaftliche und gesellschaftliche Probleme führen zu Unzufriedenheit und Frustration. Immer mehr Menschen erleben die Gegenwart unsicher und von vielen Umbrüchen geprägt. Drohender Klimakollaps, die offene Infragestellung von Demokratie, das Aufflammen kriegerischer Auseinandersetzungen, aber auch die zunehmenden Spannungen innerhalb der eigenen Gesellschaft. In Krisenzeiten und Situationen der Verunsicherung stellt sich für viele die Frage nach Orientierung und Sicherheit. Was ist richtig, wer bietet Halt, welchen Personen kann ich trauen? Fragen, die angesichts zumeist komplexer Zusammenhänge nicht leicht zu beantworten sind. Schon Jesus hat gesagt „Viele werden unter meinem Namen auftreten und sagen – ich bin es“. Die Unterscheidung echter von falschen Propheten kann nur jeder für sich entscheiden und ist mehr denn je eine alltägliche Notwendigkeit. Die obenstehende Botschaft von Weihnachten von Martin Luther King weist uns den Weg und macht uns Hoffnung. Besinnen wir uns und fühlen mit unserem Herzen. Wenn wir uns an unseren christlichen Glauben orientieren, dann ist es vielleicht gar nicht so schwer, den jeweiligen Geist zu erkennen. Was führt zum Leben, zur Wahrheit und zur Liebe? Und wer schürt Angst, Spaltung und Hass? Mit einem ehrlichen Blick lässt sich diese Unterscheidung sehr häufig erkennen. Ich bin sehr froh und freue mich über den gelebten Gemeinsinn in unserer Heimatgemeinde, die unzähligen ehrenamtlichen Aktivitäten unserer Bürgerinnen und Bürger in Vereinen, der Kirche, dem Dienst in Uniform und Rettungsdiensten für das Gemeinwohl. Etwas Gutes tun, ohne gleich dafür einen Lohn zu erwarten. Das ist der Weg, der unsere Gesellschaft voranbringt und zusammenhält.

Nicht zuletzt aus diesem Grund hat unser Marktgemeinderat als Anerkennung und Unterstützung für die vielfältigen Aktivitäten auch 2025 die jährliche Vereinsbezuschussung mit einem Volumen von rund 45.000 € als freiwillige Leistung auf den Weg gebracht.

Auf Grund der regelmäßigen Berichterstattung in unserem Mitteilungsblatt kann ich auf einen ausführlichen Jahresrückblick verzichten. Geprägt war das Jahr sicher durch unsere Planungen zum Ausbau erneuerbarer Energien auf unserem Gemeindegebiet. Die ersten Schritte zu den notwendigen Bauleitplanverfahren sind erfolgt und wir sind überzeugt, die richtigen Weichen für unsere Energiezukunft gestellt zu haben. Nach einer längeren Verzögerung startete im Dezember noch unser geförderter Breitbandausbau mit der Fa. Leonet, erfreulicherweise sollen die Arbeiten auch komplett im Jahr 2026 abgeschlossen werden. Ebenso konnte zum Ende des Jahres noch die Vergabe zum Ausbau des Flüsseradweges erfolgen, der somit im kommenden Jahr als alltagstauglicher Radweg unserer Bevölkerung übergeben werden kann. Abgeschlossen sind auch die Planungen einschließlich Grunderwerb für zwei Bauwerke zum Regenrückhalt oberhalb der Reuthstraße. Die Umsetzung erfolgt im Frühjahr und wir hoffen, für künftige Starkregenereignisse in diesem Bereich besser gerüstet zu sein. Im baulichen Bereich konnte die erste Wasserkammer des Hochbehälters Autengrün (175.000 €) saniert werden, es erfolgte die Sanierung von vier Brückenbauwerken (250.000 €) und die nicht vorhersehbare, aber notwendige Hangsicherung des Kümmeltärkn´weges (180.000 €) konnte ebenso abgeschlossen werden. Für den notwendigen Neubau des Saalesteges, der nun als gemeinsamer Fußgänger und Radweg konzipiert werden soll, wurden noch im alten Jahr die Planungen und Förderanträge auf den Weg gebracht.

Der Markt Oberkotzau startet mit viel Tatkraft und Zuversicht in das neue Jahr, wenngleich sich für die Kommunen im laufenden Jahr ein Rekorddefizit in Milliardenhöhe abzeichnet. Für das kommende Jahr hat der Markt Oberkotzau die Weichen gestellt und seinen Haushalt für das Jahr 2026 mit einem Rekordvolumen von 19,9 Mio. € in der Sitzung des Marktgemeinderates vom 25. November 2025 verabschiedet. Einen ausführlichen Bericht über die Vorhaben und Ziele des Marktes Oberkotzau im Jahr 2026 finden Sie in der Januar Ausgabe unseres Mitteilungsblattes. Unser Marktgemeinderat wird bis zum 30. April nächsten Jahres voller Engagement seinem Wählerauftrag nachkommen und für die Belange unserer Heimatgemeinde eintreten. Mit der Kommunalwahl am 8. März 2026 wählen Sie dann zum 1. Mai 2026 für die nächsten sechs Jahre Ihre neuen Vertreterinnen und Vertreter, Ihren neuen Marktgemeinderat und natürlich auch Ihren Bürgermeister/Bürgermeisterin. An dieser Stelle darf ich allen danken, die bereit sind, sich ehrenamtlich zu engagieren und für das Wohl unserer Gemeinde einzusetzen – es ist keine Selbstverständlichkeit. Das Amt des Marktgemeinderates erfordert Zeit, Geduld, Einsatzbereitschaft und nicht selten auch ein dickes Fell und breite Schultern.

Somit schließe ich meine Ausführungen und wünsche Ihnen für die vorweihnachtliche Zeit und die Weihnachtsfeiertage Stunden voller Freude, Liebe und Harmonie. Verbringen Sie unvergessliche Tage mit Ihren Lieben, denn gemeinsame Zeit ist das Kostbarste, was wir haben. Schöpfen Sie Kraft und Energie für die kommende Zeit. Ich freue mich auf viele Gespräche und Begegnungen im neuen Jahr und wünsche Ihnen allen ein besinnliches, frohes und friedvolles Weihnachtsfest und ein gutes, erfolgreiches und gesundes Jahr 2026.

Ihr
Stefan Breuer
Erster Bürgermeister

Hinweise zu Öffnungszeiten im Dezember

Vom 24.12.2025 bis 04.01.2026 ist das Rathaus geschlossen. Ab 05.01.2026 gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.
– Die Gemeindebücherei bleibt am 29.12.2025 geschlossen; erster Öffnungstag in neuen Jahr ist ebenfalls der 05.01.2026.
– Der Jugendtreff ist ab 19.12.2025 bis einschließlich 06.01.2026 geschlossen.
– Für Unterstützungslisten im Zusammenhang mit der Kommunalwahl gelten gesonderte Öffnungszeiten. Diese werden am Tag der Einreichung der Wahlvorschläge nochmals gesondert bekanntgegeben und veröffentlicht.

Wir bitten um Beachtung – herzlichen Dank!

Buchtipps aus dem Rathaus – vielleicht das passende Weihnachtsgeschenk?

Sie sind noch auf der Suche nach einem besonderen Weihnachtsgeschenk mit regionalem Bezug? Im Rathaus halten wir eine Auswahl an Büchern bereit, die die Geschichte und Besonderheiten unseres Ortes festhalten. Ob für Heimatverbundene, Geschichtsinteressierte oder einfach für Menschen, die Freude an Lektüre haben – vielleicht ist auch für Sie das Richtige dabei?

Folgende Titel sind erhältlich:
So war es! Fragmente einer Chronik des Marktes Oberkotzau 8,00 €
Porzellan aus Hof und Oberkotzau 10,00 €
Oberkotzauer Ansichtskarten 1820-1951 5,00 €
Markt Oberkotzau – Illustrierte Geschichte 6,00 €
Kochkunst aus Hochfranken 8,00 €
Kalender „Oberkotzau im Wandel der Jahrenzeiten“ 5,00 €

Schauen Sie gerne während der Öffnungszeiten im Rathaus vorbei und entdecken Sie unsere Bücherauswahl.

Neue Standesbeamtin im Standesamtsbereich Oberkotzau–Konradsreuth

Mit Wirkung zum 8. Dezember 2025 wurde Frau Lara Schertel nach Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen zur Standesbeamtin der Standesamtsbezirke Oberkotzau und Konradsreuth bestellt und verstärkt unser Team nun auch in diesem Bereich.
Wir gratulieren Frau Schertel ganz herzlich und wünschen ihr viel Freude bei ihrer Tätigkeit.

Spatenstich zum Glasfaserausbau in Oberkotzau

Der Glasfaserausbau beginnt: Ferhat Bayhan – Bauleiter LEONET, Rainer Kätzel – Breitbandpate Oberkotzau, Stefan Breuer – Erster Bürgermeister Markt Oberkotzau, Markus Mühlbauer – Tiefbaupolier Fa. Nibler und Alexander Koch – Projektleiter Bauvermarktung LEONET geben mit dem Spatenstich den Startschuss für schnelles Internet.

Das bayerische Telekommunikationsunternehmen LEONET bringt Glasfaser nach Oberkotzau im oberfränkischen Landkreis Hof. Mit dem heutigen Spatenstich haben Bürgermeister Stefan Breuer, Breitbandpate Rainer Kätzel, Vertreter des ausführenden Tiefbauunternehmens Nibler sowie LEONET offiziell den Startschuss für den Ausbau gegeben. Über eine rund 40 Kilometer lange Glasfasertrasse sollen künftig bis zu 1.100 Haushalte und Gewerbebetriebe von einer leistungsstarken und zukunftssicheren Internetanbindung profitieren.

Im ersten Schritt werden nun in den Wintermonaten die Hausanschlüsse umgesetzt – also der Abschnitt von der Grundstücksgrenze beziehungsweise dem Gehweg bis ins Gebäude, die sogenannte Hauszuführung. Da während der bereits begonnen Frostperiode Tiefbauarbeiten kaum sinnvoll durchführbar sind, ist der Beginn der Tiefbauarbeiten witterungsabhängig ab März 2026 vorgesehen. Der Glasfaserausbau soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein.

Bürgermeister Stefan Breuer blickt optimistisch nach vorn: „Ich freue mich, dass es nun endlich losgeht. Glasfaser steigert die Attraktivität in Oberkotzau als Wohn- und Wirtschaftsstandort. Besonders begrüßen wir, dass LEONET das Ausbaugebiet kürzlich sogar noch erweitert hat. Dadurch erhalten nun auch die Bürgerinnen und Bürger entlang des geförderten Ausbaugebiets die Möglichkeit, auf Glasfaser umzusteigen.“ Breitbandpate Rainer Kätzel empfiehlt, dass möglichst alle Grundstückseigentümer, die einen Glasfaseranschluss angeboten bekommen, das Angebot auch annehmen. Später würde der Anschluss wesentlich höhere Kosten verursachen. Er steht als Ansprechpartner rund ums Thema Glasfaser zur Verfügung.

Kurzentschlossene können derzeit noch ohne Wartezeit in den Bauzeitenplan aufgenommen werden. Zudem profitieren Anlieger aktuell von attraktiven Sonderkonditionen: In Kombination mit einem Tarifvertrag mit bis zu 1.000 Mbit/s für 19,95 Euro in den ersten sechs Monaten (bei 24 Monaten Laufzeit) ist der Glasfaser-Hausanschluss kostenlos. Im geförderten Ausbaugebiet ist der Hausanschluss grundsätzlich kostenfrei; für die Nutzung eines Glasfaser-Internetdienstes ist die Buchung eines passenden Wunschtarifs erforderlich.

Am 19. Februar wird LEONET für alle Bürgerinnen und Bürger um 18:30 Uhr einen Bauinfoabend in der Saaletalhalle (Bürgerstraße 1) veranstalten. Interessierte können jederzeit online prüfen, ob Glasfaser an ihrer Adresse verfügbar ist, und direkt einen Hausanschluss oder einen Telefonie-/Internet-/IPTV-Vertrag abschließen: leonet.de/oberkotzau.

Hinweise zum Silvesterfeuerwerk

Der Markt Oberkotzau weist darauf hin, dass nach § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen (u. a. Tankstellen, Gebäuden, in denen leicht entzündliche Materialien gelagert werden, Bauern- und Reiterhöfen mit dazugehörigen Scheunen, Wertstoffhöfen) verboten ist.

Wir bitten diese gesetzlich vorgeschriebenen Verbotszonen beim Abbrennen von Silvesterfeuerwerken zu beachten und einzuhalten. Bei dem einzuhaltenden Schutzabstand von besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen kann von 200 Metern ausgegangen werden.

Bitte außerdem beachten, dass beim Abbrennen von Silvesterfeuerwerk auf öffentlichen Straßen und Plätzen der anfallende Müll von den Verursachern eigenständig und vollständig zu entsorgen ist. Öffentliche Verkehrsflächen sind nach dem Feuerwerk sauber zu hinterlassen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.

Grundsteuer 2026

Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbetrag) sich seit der letzten Bescheid-Erteilung nicht geändert hat, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 (Bundesgesetzblatt I S. 965) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 weiterhin in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.

Die Grundsteuer 2026 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundstücksabgabebescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2026 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 GrStG Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2026 in einem Betrag am 01.07.2026 fällig. Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge), werden Änderungsbescheide erteilt.

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre (§ 27 Abs. 3 Satz 2 GrStG). Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag nach der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch angefochten werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde einzulegen.

Für Auskünfte steht die Gemeindeverwaltung (Steueramt Frau Karl), Am Rathaus 2, Zimmer Nr. 208, Tel. 941-15, jederzeit gerne zur Verfügung.

Markt Oberkotzau
Stefan Breuer
Erster Bürgermeister

Grundsteuer – Pflicht zur Anzeige von Änderungen am Grundbesitz

Um eine sachgerechte Verteilung der Grundsteuerlast zu gewährleisten ist es essentiell, dass die Finanzämter von den Steuerpflichtigen über Änderungen der Bemessungsgrundlagen informiert werden.

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat deshalb einen Flyer erstellt, um die Steuerpflichtigen auf diese Pflicht hinzuweisen. Diesen Flyer können Sie hier abrufen.

Die festgestellten Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer sind bekanntlich grundsätzlich auf Jahre hinweg gültig. Nur wenn sich an den entscheidenden Faktoren etwas ändert, prüft das Finanzamt, ob die Bemessungsgrundlagen geändert werden müssen. Es ist darum essentiell, dass die Finanzämter von den Änderungen Kenntnis erlangen. Aus diesem Grund sind zum einen die nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Behörden verpflichtet, den Finanzbehörden die rechtlichen und tatsächlichen Umstände mitzuteilen, die ihnen im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung bekannt geworden sind, § 229 des Bewertungsgesetzes (BewG). Zum anderen sind die betroffenen Steuerpflichtigen selbst zur Anzeige der Änderungen verpflichtet, Art. 6, 7 und 9 des Bayerischen Grundsteuergesetzes i. V. m. 228 BewG.

Bekanntmachung zur Räum- und Streupflicht

Der Markt Oberkotzau weist darauf hin, dass die Grundstücksanlieger für das Räumen und Streuen der Gehwege und -bahnen entlang ihrer Grundstücke verantwortlich sind.

Die Räum- und Streupflicht muss an Werktagen ab 7.00 Uhr erfüllt sein, an Sonn- und Feiertagen ab 8.00 Uhr Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.

Es dürfen nur Streumittel verwendet werden, die eine nachhaltig abstumpfende Wirkung erzielen. Salz darf nicht gestreut werden. Ausnahmsweise dürfen salzhaltige Mittel verwendet werden auf Treppen und Stufen, sowie an starken Steigungen.

Die Verpflichtung ergibt sich aus § 9 ff der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen sowie über die Sicherung des Verkehrs auf Gehbahnen zur Winterzeit im Markt Oberkotzau

Weitere Informationen erhalten Sie im Rathaus und unter Tel. 09286 941-21.

Glasfaserausbau: Hausbegehungen durch die Firma cec-ingenieure GmbH


Im Zuge des kommunalen Breitbandausbaus erhalten viele Grundstückseigentümer die Möglichkeit, Ihr Grundstück und Ihr Gebäude an das zukünftige Glasfasernetz anzuschließen.
Voraussetzung hierfür ist der Abschluss eines Gestattungsvertrages, in dem Sie die Errichtung der erforderlichen Glasfaserinfrastruktur auf Ihrem Grundstück sowie innerhalb des Gebäudes genehmigen.

In den kommenden Wochen werden Bürgerinnen und Bürger der Marktgemeindeteile Oberkotzau telefonisch kontaktiert, um individuelle Termine für die erforderlichen Hausbegehungen zu vereinbaren.
Aufgrund der hohen Anzahl anzuschließender Grundstücke bitten wir um Ihr Verständnis, dass sich die Durchführung der Begehungen voraussichtlich bis ins Frühjahr 2026 erstrecken wird.

Während der Hausbegehung prüfen die Mitarbeiter die technischen Voraussetzungen für Ihren Glasfaseranschluss.
Dabei werden die örtlichen Gegebenheiten des Grundstücks sowie der potenzielle Gebäudeeintrittspunkt begutachtet, um die wirtschaftlichste Trassenführung für den anschließenden Tiefbau festzulegen.
Zudem wird der vorgesehene Übergabepunkt der Glasfaserbox im Gebäude festgelegt und fachgerecht dokumentiert.

Back to top